Installationsanmeldungen
- Installationsanmeldung Strom
- Anhang B der VDE-AR-N 4 100:2019-04
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV
- Technische Anschlussbedingungen NS TAB 2023 (gültig ab 1.8.2024)
- Technische Anschlussbedingungen MS (TAB)
- Ergänzung TAB Mittelspannung
- Formulare Anschluss MS nach VDE-AR-N 4110:2018-11
- Technische Richtlinien Anschluss-Schränke im Freien
- Stromnetzsysteme im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Baustromanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Anschluss-Info bei Erneuerung Strom-Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Preisblatt Baustrom
- Notstromaggregat mit zeitlich begrenztem Netzparallelbetrieb
- Anleitung zum Ausfüllen der Installationsanmeldung (Wasser)
- Installationsanmeldung Trinkwasser
- Auftrag Bauwasser fertig verlegter WHA
- Auftrag Bauwasser vorverlegter / vorzuverlegender WHA
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Selbstbestätigung verantwortliche Fachkraft
Ladeeinrichtungen sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kW anmeldepflichtig, ab 12,00 kW zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber, die nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG gelten.
Ladeeinrichtungen, die als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG gelten, sind ab 4,2 kW anmeldepflichtig.
Ladeeinrichtungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
1. Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenblatt B.3 aus dem Anhang B der VDE-AR-N 4100:2019-04 vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Installationsanmeldung Strom
Anhang B der VDE-AR-N 4100:2019-04
Anmeldung Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWg
Wärmepumpen sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kW anmeldepflichtig, ab 12,00 kW zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber, die nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG gelten.
Wärmepumpen, die als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG gelten, sind ab 4,2 kW anmeldepflichtig.
Wärmepumpen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden
Installationsanmeldung Strom
Datenerfassungsblatt
Anmeldung Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Elektrische Flächenheizungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Elektrische Flächenheizungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Elektrische Fußbodendirektheizungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Elektrische Fußbodendirektheizungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Elektrische Durchlauferhitzer, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Elektrische Durchlauferhitzer sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Anlagen zur Raumkühlung (ausgenommen ortsveränderliche Geräte) sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kW anmeldepflichtig, ab 12,00 kW zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber, die nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG gelten.
Anlagen zur Raumkühlung (ausgenommen ortsveränderliche Geräte), die als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG gelten, sind ab 4,2 kW anmeldepflichtig.
Wärmepumpen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement, falls vorhanden
Installationsanmeldung Strom
Datenerfassungsblatt
Anmeldung Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWg