Installationsanmeldungen

Ladeeinrichtungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.

Ladeeinrichtungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:

1. Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:

  • Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
  • Anschlussnutzer
  • Grundstückseigentümer
  • zu erwartender Verbrauch
  • Angabe der Zählervorsicherung
  • Alle notwendigen Unterschriften
    Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.

2. Datenblatt B.3 aus dem Anhang B der VDE-AR-N 4100:2019-04 vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.

3. Datenblatt des Herstellers

4. einpoliger Schaltplan

5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.

Installationsanmeldung Strom

Anhang B der VDE-AR-N 4100:2019-04