Installationsanmeldungen
- Installationsanmeldung Strom
- Anhang B der VDE-AR-N 4 100:2019-04
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV
- Technische Anschlussbedingungen NS TAB 2019
- Hinweis zu den technischen Anschlussbedingungen NS
- Technische Anschlussbedingungen MS (TAB)
- Ergänzung TAB Mittelspannung
- Formulare Anschluss MS nach VDE-AR-N 4110:2018-11
- Technische Richtlinien Anschluss-Schränke im Freien
- Stromnetzsysteme im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Baustromanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Anschluss-Info bei Erneuerung Strom-Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Preisblatt Baustrom
- Anleitung zum Ausfüllen der Installationsanmeldung (Wasser)
- Installationsanmeldung Trinkwasser
- Auftrag Bauwasser fertig verlegter WHA
- Auftrag Bauwasser vorverlegter / vorzuverlegender WHA
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Selbstbestätigung verantwortliche Fachkraft
Ladeeinrichtungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Ladeeinrichtungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
1. Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenblatt B.3 aus dem Anhang B der VDE-AR-N 4100:2019-04 vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Wärmepumpen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber. Wärmepumpen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden
Elektrische Flächenheizungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Elektrische Flächenheizungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Elektrische Fußbodendirektheizungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Elektrische Fußbodendirektheizungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.
Elektrische Durchlauferhitzer, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Elektrische Durchlauferhitzer sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
- Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenerfassungsblatt vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.