Installationsanmeldungen
- Installationsanmeldung Strom
- Anhang B der VDE-AR-N 4 100:2019-04
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV
- Technische Anschlussbedingungen NS TAB 2019
- Hinweis zu den technischen Anschlussbedingungen NS
- Technische Anschlussbedingungen MS (TAB)
- Ergänzung TAB Mittelspannung
- Formulare Anschluss MS nach VDE-AR-N 4110:2018-11
- Technische Richtlinien Anschluss-Schränke im Freien
- Stromnetzsysteme im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Baustromanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Anschluss-Info bei Erneuerung Strom-Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Hof
- Preisblatt Baustrom
- Anleitung zum Ausfüllen der Installationsanmeldung (Wasser)
- Installationsanmeldung Trinkwasser
- Auftrag Bauwasser fertig verlegter WHA
- Auftrag Bauwasser vorverlegter / vorzuverlegender WHA
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Selbstbestätigung verantwortliche Fachkraft
Ladeeinrichtungen, wie auch Großverbraucher anderer Art, sind gemäß §19 Abs. 2 der NAV bis zu einer Leistung von 11,99 kVA anmeldepflichtig, ab 12,00 kVA zudem zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber.
Ladeeinrichtungen sind deshalb den Stadtwerken Hof Energie+Wasser GmbH durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen mit den dafür erforderlichen Unterlagen anzuzeigen:
1. Installationsanmeldung (vollständig ausgefüllt) mit den folgenden Angaben zum Hausanschluss:
- Zählernummer der betroffenen Verbrauchsstelle
- Anschlussnutzer
- Grundstückseigentümer
- zu erwartender Verbrauch
- Angabe der Zählervorsicherung
- Alle notwendigen Unterschriften
Sollte ein Installateur im Auftrag des Kunden unterschreiben, ist hierfür eine Vollmacht vorzulegen.
2. Datenblatt B.3 aus dem Anhang B der VDE-AR-N 4100:2019-04 vollständig ausgefüllt mit Unterschrift.
3. Datenblatt des Herstellers
4. einpoliger Schaltplan
5. Angaben zu einem Lastmanagement falls vorhanden.