Fundsachen

Handy, Schlüssel, Turnbeutel, Handschuhe, Geldbeutel...

Haben Sie etwas in unseren Bussen liegen gelassen? 

Grundsätzlich gilt: Fundsachen können in den Folgetagen ab 08.00 Uhr im Betriebsbüro im Unterkotzauer Weg 16 abgeholt werden. An einem Freitag, Samstag oder Sonntag verlorene Gegenstände liegen erst montags bereit. 

Bitte rufen Sie uns vorher an, um abzuklären, ob Ihr verloren gegangener Gegenstand abgegeben wurde.
Telefon: 09281 812-600

 

Beförderungsbedingungen

Die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Nürnberg (VGN) finden bei der HofBus GmbH Anwendung.

Die Beförderungsbedingungen finden Sie hier.

Ausnahmenregelungen bei der HofBus GmbH

Folgende Beförderungsbedingungen finden bei der HofBus GmbH keine Anwendung

  • § 4 Absatz 3 - Sonderhalt nach 20 Uhr

„Versuchsweise können Fahrgäste auf allen Omnibuslinien des VGN ab 20.00 Uhr auch zwischen zwei Haltestellen aussteigen. Die Entscheidung, ob ein Unterwegshalt erfolgt, trifft ausschließlich die Fahrerin bzw. der Fahrer unter Beachtung der gesetzlichen Bedingungen und Verhaltensregeln. Der Fahrgast muss seinen Aussteigewunsch dem/der Fahrer/in rechtzeitig, jedoch spätestens eine Haltestelle vor dem Aussteigeziel mitgeteilt haben. Zwischen zwei Haltestellen wird in der Regel nur einmal angehalten. Der Ausstieg darf aus Sicherheitsgründen nur an der vorderen Tür erfolgen. Dabei hat der Fahrgast besondere Sorgfalt walten zu lassen“.

Der oben genannte Sonderhalt wird bei der HofBus GmbH nicht umgesetzt.

 

  • § 11 Absatz 7 / Anlage 9 – Mitnahme von Fahrrädern in den Fahrzeugen

„Als Fahrräder gelten herkömmliche einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Zweiräder. Nicht mitgenommen werden Fahrräder mit Verbrennungsmotor und Sonderkonstruktionen (z. B. Lasträder). Zweisitzige Tandems werden nur in den Mehrzweckabteilen von Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen mitgenommen. Fahrräder, deren Rahmen zusammengeklappt sind und Kleinfahrräder mit einem Raddurchmesser bis zu 20 Zoll unterliegen nicht diesen Bestimmungen; sie gelten als Gepäck. Fahrradanhänger für den Transport von Kindern werden im VGN kostenfrei befördert“

Die Mitnahme von Fahrrädern und Fahrradanhängern ist bei der HofBus GmbH nicht gestattet. Es werden weiterhin Fahrräder, deren Rahmen zusammengeklappt sind und Kleinfahrräder mit einem Raddurchmesser bis zu 20 Zoll kostenfrei befördert.

Unentgeltliche Beförderung

Der Inhaber dieses Ausweises wird auf allen Omnibuslinien der HofBus GmbH kostenlos befördert, sofern die Gültigkeit des Ausweises nicht abgelaufen ist und er im Besitz eines Beiblattes mit einer gültigen Wertmarke ist.

Die Begleitperson wird ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn auf dem Ausweis der Buchstabe "B" nicht gestrichen oder zugestempelt ist. Vom Inhaber des vorgenannten Ausweises mitgeführtes Gepäck sowie Hunde und sonstige Tiere werden befördert.

Sofern sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen, erfolgt die Beförderung kostenlos. 

Werbeflächen

Wir bieten Ihnen auf unseren Stadtbussen hochfrequentierte Werbeflächen zum fairen Preis.

Sie haben Interesse an einer Werbefläche?

Gerne besprechen wir mit Ihnen telefonisch, welche Busse derzeit zur Verfügung stehen. Telefon: 09281 812-600
 

Unsere Monitore in den Bussen sind attraktive Werbeflächen, die eine breite Zielgruppe erreichen. Inszenium entwirft mit Ihnen den/die gewünschte(n) Spot/Werbung/Stellenanzeige und stellt diese auf den Bildschirmen bereit.

Kontakt: inszenium, Am Wartberg 42, 08529 Plauen 03741 1679090

 info(at)inszenium.de  

www.inszenium.de   

An den Citylight-Postern an unseren Bushaltestellen werben Sie, während die Fahrgäste auf den Bus warten. Ob auf dem Weg zur Schule, zum Arzt oder zum Einkaufen - Sie erreichen potenzielle Kunden einfach und unkompliziert - Buchbar über plakat-verkauft.de

Kontakt: DEGESTA Deutsche Gesellschaft für Stadtverkehrsanlagen mbh, August-Horch-Straße 10a, 56070 Koblenz 0261 80920

www.degesta.de

Ausschreibungen

Vielen Dank für Ihr Interesse. Aktuell sind keine Ausschreibungen vorhanden. 

Streitbeilegung

Die HofBus nimmt an keinem Schlichtungsverfahren teil.