HofStrom
Ihre Energie zum fairen Preis
Keine Energieversorgung von Neukunden außerhalb des Netzgebietes
Leider ist es uns aufgrund der angespannten Situation am Energiemarkt derzeit nicht möglich, Neukunden in fremden Netzgebieten mit Energie zu versorgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
HofStrom privat (gültig ab 01.07.2022)
- Verbrauchspreis*: 27,94 ct/kWh
- Grundpreis*: 12,86 Euro/pro Monat
*Gültige Preise ab 01.07.2022. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
HofStrom profi ab einem Verbrauch über 5.500 kWh (gültig ab 01.07.2022)
- Verbrauchspreis*: 27,64 ct/kWh
- Grundpreis*: 12,86 Euro/Monat
*Gültige Preise ab 01.07.2022. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
HofStrom natur
Ökostrom aus Wasserkraft
HofStrom natur (gültig ab 01.07.2022)
- Verbrauchspreise**: 28,60 ct/kWh
- Grundpreis**: 13,85 Euro/Monat
**Preise gelten ab 01.07.2022. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
HofStrom e-mobil
Ökostrom aus Wasserkraft
HofStrom e-mobil (gültig ab 01.07.2022)
- Hochtarif**: 23,86 ct/kWh
- Niedertarif**: 20,92 ct/kWh
- Grundpreis**: 5,85 €/Monat
**Preise gelten ab 01.07.2022. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
Niedertarifzeiten
Verantwortlich für die Niedertarifzeiten ist der jeweilige Netzbetreiber. Als Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH bis auf Weiteres folgende Niedertarifzeiten:
Montag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Sonntag und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
HofStrom e-mobil ET (gültig ab 01.07.2022)
- Arbeitspreis**: 22,54 €/Monat
- Grundpreis**: 5,85 €/Monat
**Preise gelten ab 01.07.2022. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
Mit unseren Produkten HofStrom natur, HofStrom e-mobil und HofStrom e-mobil ET unterstützen Sie den Ausbau und die Förderung von Erneuerbaren Energien im Bereich Wasserkraft.
Voraussetzung für diesen Tarif ist ein separater Zähler und die Möglichkeit die Verbrauchsstelle bzw. das Endgerät (wie z. B. eine Wallbox) unterbrechen/abschalten zu können.
Informieren Sie sich bei Ihrem Elektriker oder in unserem Kundenzentrum unter 09281 812-399.
HofStrom duo
Perfekt für Doppeltarifzähler
HofStrom duo (gültig ab 01.07.2022)
- Hochtarif**: 29,61 ct/kWh
- Niedertarif**: 24,53 ct/kWh
- Grundpreis**: 12,35 Euro/Monat
**Preise gelten ab 01.07.2022. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
HofStrom duo eignet sich für alle Kunden, die einen Großteil ihres Stromverbrauchs auf die Nacht oder das Wochenende verlagern können.
Schon bei einer 40%igen Nutzung in die Niedrigpreiszeit können Sie von der Preisregelung profitieren. Wechseln Sie jetzt!
Niedertarifzeiten
Verantwortlich für die Niedertarifzeiten ist der jeweilige Netzbetreiber. Als Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH bis auf Weiteres folgende Niedertarifzeiten:
Montag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Sonntag und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Grundversorgung/Ersatzversorgung
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH für die Allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
- Preisblatt Grundversorgung / Ersatzversorgung - gültig ab 01.07.2022 (Stand 01.08.2022)
- Information zur Preisanpassung ET 2022 - gültig ab 01.06.2022
- Information zur Preisanpassung DT 2022 - gültig ab 01.06.2022
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Hof zur StromGVV
- Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden - gültig ab 01.08.2022
- Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden - gültig ab 01.06.2022
Hinweis
Unsere Preise für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) entsprechen den Preisen von Haushaltskunden in der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung erfolgt zu den unter Punkt 2. "Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden" angegebenen Konditionen.
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden erfolgt nach dem separaten Preisblatt (Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden).
Auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de finden Sie zusätzliche Hinweis zur Höhe aller Umlagen.
Strom-Heiztarif
Falls Sie Strom zum Heizen nutzen möchten, gelten dafür besondere Tarife. Hier finden Sie Strompreisprodukte für Speicherheizanlagen und Wärmepumpen.
--> Vertrag Speicherheizung/Wärmepumpe/E-Mobil
--> Preisblatt Speicherheizung/Wärmepumpe/E-Mobil - gültig ab 01.07.2022
Formulare
Verträge, Anmeldung, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Sonstige Leistungen, Abwendungsvereinbarung
Stromtankstellen
Ladeleistung 22 kW
- Oberen Anger (gegenüber HofBad)
- Kreuzsteinstraße
- parallel zur Nailaer Straße
- vor dem Rathaus in der Klosterstraße
- zwei Ladesäulen in der Ernst-Reuter-Straße vor dem Autohaus Müller
Die Benutzung der Ladesäule gestaltet sich ganz einfach über die Ladeverbund+App. Stromkunden der Stadtwerke Hof erhalten einen ermäßigten Preis beim Stromtanken.Wie das funktioniert, erfahren Sie hier auf der Ladeverbund+Homepage.
Bei Fragen können sich die Kunden telefonisch an Herrn Sven Hofmann unter der Telefonnummer 09281 812-399 wenden. Der ermäßigte Tarif gilt auch an den 550 öffentlichen Ladesäulen des sogenannten „Ladeverbund+“. Eine Übersicht aller Mitglieder, ein Ladesäulenfinder und weitere Informationen finden Sie unter www.ladeverbundplus.de.
Zudem steht eine kostenlose Ladesäule für Kunden und eigene Elektrofahrzeuge der Stadtwerke Hof am Betriebshof.
Wichtige Informationen
Stadtwerke Hof Wallbox
Am liebsten tanke ich zuhause
Fördermöglichkeit für Wallboxen
Förderung für Privathaushalte
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hatte den Kauf und die Installation von Ladestationen mit bis zu 900,- Euro pro Ladepunkt gefördert. Zum aktuellen Zeitpunkt sind lt. KfW-Bank die Fördermittel für Privathaushalte ausgeschöpft. Es wird darum gebeten, keine Anträge mehr zu stellen. Genauere Informationen können Sie unter www.kfw.de nachlesen.
Förderung für Unternehmen
Ab 23.11.2021 gibt es für Unternehmen wieder eine Förderung von bis zu 900,- Euro je Ladepunkt.
Nähere Informationen hier oder unter Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441)
Tanken Sie Ihr Elektrofahrzeug zu einhundert Prozent CO2-neutral mit HofStrom e-mobil oder HofStrom natur über Ihre Stadtwerke-Wallbox in der Garage bzw. Carport.
Sie erhalten in Kombination mit unseren HofStrom-Produkten eine Treueprämie.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Ihre Ansprechpartner:
Sven Hofmann & Martina Zaus
Tel.: 09281 812-399
Wichtige Informationen zur Installation von Wallboxen finden Sie unter nachstehendem Link:
Häufige Fragen zur Wallbox
Die normale im Haushalt verbaute Steckdose ist für das dauerhafte Aufladen von Elektroautos nicht ausgelegt. Es dauert länger, bis das Auto aufgeladen ist; zudem besteht das Risiko, dass die Steckdose oder die Zuleitung zur Steckdose überhitzen.
Stadtwerke Hof Wallbox der Firma Walther:
809 Euro (brutto) für Stromkunden der Stadtwerke Hof*, 909 Euro (brutto) für Nichtkunden.
Stadtwerke Hof Wallbox der Firma ABL:
729 Euro (brutto) für Stromkunden der Stadtwerke Hof*, 829 Euro (brutto) für Nichtkunden.
(*Vorausgesetzt, der Kunde bleibt für weitere zwei Jahre mit seiner Stromversorgung bei den Stadtwerken Hof. Die 100 Euro Preisersparnis werden wie folgt ausgezahlt: 50 € Sofortrabatt und dann noch jeweils 25 € Rabatt auf die nächsten beiden Jahresabrechnungen (ausgenommen Schlussabrechnung)).
Förderung für Unternehmen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert den Kauf und die Installation von Ladestationen mit bis zu 900,- Euro pro Ladepunkt für Unternehmen. Die genauen Förderbedingungen finden Sie unter hier und unter www.kfw.de.
Förderung für Privathaushalte
Der Fördertopf für Privathaushalte ist aktuell ausgeschöpft. Die KfW-Bank bittet darum, keine weiteren Anträge mehr zu stellen! Genauere Informationen unter www.kfw.de.
Die Installation der Wallbox erfolgt über ein vom Kunden beauftragtes, eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen, welches die Wallbox auch beim Netzbetreiber anmelden muss. Der Elektriker muss vorab prüfen, ob der elektrische Hausanschluss die nötige Absicherung aufweist. Gerne kümmern sich die Stadtwerke Hof um alles.
Veröffentlichungen
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2021:
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Energiepreis
- Konzessionsabgabe
- KWKG-, EEG-Aufschlag
- § 19 StromNEV-Umlage
- Offshore-Haftungsumlage
- Umlage Abschaltbare Lasten
- Netzentgelte
- Stromsteuer
- Mehrwertsteuer
Zusammengefasst bilden Energiepreis und Netznutzung ca. 44 %, Abgaben, Umlagen und Steuern ca. 56 %. Der Energiepreis ist der eigentliche Strompreis, der an der EXX-Börse in Leipzig gehandelt und von den Stromanbietern eingekauft wird.
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWK-G Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage Abschaltbare Lasten
Dient der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Mehrwertsteuer (in der jeweils gesetzlichen Höhe)
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Strom- bzw. Gasabrechnung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu erhalten. (Es entstehen Ihnen dadurch Kosten von bis zu 11,25 € je zusätzlicher Abrechnung. Hierfür ist eine Zusatzvereinbarung notwendig.)
Strom-Spartipps
Klein und fein
Elektrokleingeräte sind gut für den Geldbeutel. Im Vergleich zu einem E-Herd sind Eier- und Wasserkocher nicht nur handlich und schnell, sondern Sie sparen auch jede Menge Energie.
Einfach mal abschalten
Schalten Sie alle nicht benötigten Elektrogeräte aus, nicht nur auf Stand-by. Eine Steckerleiste mit integriertem Schalter erleichtert das Stromsparen. Tauen Sie gefrorenes Fleisch über Nacht im Kühlschrank (oberstes Fach) auf.
Kalte Zeiten für kalte Geräte
Stellen Sie Ihre Tiefkühltruhe ruhig in den Keller. Bei einer Umgebungstemperatur von 20° C anstatt 21°C sparen Sie ganze sechs Prozent. Betreiben Sie den Gefrierschrank nicht kälter als -18 °C. Ganz schön helle Birnen!
Energiesparlampen sind eine gute Wahl
Sie leuchten fünfmal heller als gewöhnliche Glühlampen. Dabei halten sie rund zehnmal länger und können viel Geld sparen.
Guten Appetit
Halten Sie Töpfe und Backofentür möglichst geschlossen. Nutzen Sie zum Auftauen von Brötchen den Toaster. Nutzen Sie Nachwärme von Kochstellen und Backofen. Den Ofen vorzuheizen, ist bei vielen Gerichten gar nicht nötig. Sie garen genauso schnell in der kalten Röhre. Wer auf das Einheizen verzichtet, kann bis zu 20% Energie einsparen. Moderne Geräte haben eine Schnellaufheiz-Funktion. Wählen Sie zu den Plattengrößen passende Töpfe. Setzen Sie bei längeren Garzeiten einen Schnellkochtopf ein. Garen Sie mit wenig Flüssigkeit.
Saubere Sache
Waschen Sie mit möglichst niedrigen Temperaturen. Im normalen Haushalt reichen maximal 60 °C aus. Verzichten Sie auf die Vorwäsche und behandeln Sie schwierige Flecken mit einem Fleckenentferner vor. Wenn schon nicht auf den Strom fressenden Wäschetrockner verzichtet werden soll, dann ist er unbedingt so energiesparend wie möglich einzusetzen. Je höher die Schleuderleistung der Waschmaschine, desto trockener ist die Wäsche und desto weniger Strom verbraucht der Trockner. Außerdem sollte der Trockner nur voll beladen benutzt werden. Einzelstücke zu trocknen verbraucht unnötig Strom. Spülen Sie Geschirr nicht von Hand. Passen Sie das Spülmaschinenprogramm dem jeweiligen Verschmutzungsgrad des Geschirrs an. Vermeiden Sie unnötige Vorspülprogramme. Nutzen Sie bei leichter Geschirrverschmutzung Sparprogramme. Lassen Sie nur eine volle Spülmaschine laufen.
Bitte bewegen
Bewegungsmelder sind äußerst praktisch: Sie schalten Beleuchtungen automatisch ein und nach einer gewissen Zeit wieder aus. Das spart bei Außenbeleuchtungen viel Strom.
Nicht verkalken
Ob Wasserkocher oder Boiler: jeder Heizstab setzt Kalk an. Dieser Kalk wirkt wie eine Isolierschicht, so dass Wärme nur schlecht an das Wasser vordringen kann. Regelmäßig entkalken hilft beim Energie sparen. Ein natürliches Mittel zum Entkalken ist Haushaltsessig.
Übrigens: Hof verfügt über ein sehr hochwertiges weiches Wasser, so dass das Entkalken meist nicht notwendig ist