HofStrom
Ihre Energie zum fairen Preis
HofStrom privat (gültig ab 01.09.2023)
- Verbrauchspreis*: 39,82 ct/kWh
- Grundpreis*: 14,05 Euro/pro Monat
HofStrom profi ab einem Verbrauch über 5.500 kWh (gültig ab 01.09.2023)
- Verbrauchspreis*: 39,52 ct/kWh
- Grundpreis*: 14,05 Euro/Monat
*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 %) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
HofStrom natur
Ökostrom aus Wasserkraft
HofStrom natur (gültig ab 01.09.2023)
- Verbrauchspreise*: 40,91 ct/kWh
- Grundpreis*: 15,04 Euro/Monat
*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
HofStrom e-mobil
Ökostrom aus Wasserkraft
HofStrom e-mobil (gültig ab 01.09.2023)
- Hochtarif*: 36,16 ct/kWh
- Niedertarif*: 29,70 ct/kWh
- Grundpreis*: 5,85 Euro/Monat
HofStrom e-mobil ET (gültig ab 01.09.2023)
- Arbeitspreis*: 33,26 ct/Monat
- Grundpreis*: 5,85 Euro/Monat
*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
Niedertarifzeiten
Verantwortlich für die Niedertarifzeiten ist der jeweilige Netzbetreiber. Als Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH bis auf Weiteres folgende Niedertarifzeiten:
Montag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Sonntag und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Mit unseren Produkten HofStrom natur, HofStrom e-mobil und HofStrom e-mobil ET unterstützen Sie den Ausbau und die Förderung von Erneuerbaren Energien im Bereich Wasserkraft.
Voraussetzung für die Tarife HofStrom e-mobil und HofStrom e-mobil ET ist ein separater Zähler und die Möglichkeit, die Verbrauchsstelle bzw. das Endgerät (wie z. B. eine Wallbox) unterbrechen/abschalten zu können.
Informieren Sie sich bei Ihrem Elektriker oder in unserem Kundenzentrum unter 09281 812-399.
HofStrom duo
Perfekt für Doppeltarifzähler
HofStrom duo (gültig ab 01.09.2023)
- Hochtarif*: 40,69 ct/kWh
- Niedertarif*: 34,46 ct/kWh
- Grundpreis*: 13,54 Euro/Monat
*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.
Niedertarifzeiten
Verantwortlich für die Niedertarifzeiten ist der jeweilige Netzbetreiber. Als Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH bis auf Weiteres folgende Niedertarifzeiten:
Montag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Sonntag und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
HofStrom duo eignet sich für alle Kunden, die einen Großteil ihres Stromverbrauchs auf die Nacht oder das Wochenende verlagern können.
Schon bei einer 40%igen Nutzung in der Niedrigpreiszeit können Sie von der Preisregelung profitieren. Wechseln Sie jetzt!
Grundversorgung/Ersatzversorgung
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH für die Allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.
Allgemeine Bedingungen und Informationen:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
- Information zur Preisanpassung ET 2023 - gültig ab 01.09.2023
- Information zur Preisanpassung DT 2023 - gültig ab 01.09.2023
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Hof zur StromGVV
Grundversorgung:
- Preisblatt Grundversorgung - gültig ab 01.09.2023
- Preisblatt Grundversorgung - gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt Grundversorgung - gültig ab 01.07.2022 bis 31.12.2022
Ersatzversorgung:
- Preisblatt Ersatzversorgung - gültig ab 15.09.2023
- Preisblatt Ersatzversorgung - gültig ab 15.01.2023
Ersatzversorgung leistungsgemessener Kunden:
- Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden - gültig ab 15.01.2023
- Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden - gültig bis 14.01.2023
- Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden - gültig bis 14.12.2022
Hinweis
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden erfolgt nach dem separaten Preisblatt (Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden).
Auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de finden Sie zusätzliche Hinweis zur Höhe aller Umlagen.
Strom-Heiztarif
Falls Sie Strom zum Heizen nutzen möchten, gelten dafür besondere Tarife. Hier finden Sie Strompreisprodukte für Speicherheizanlagen und Wärmepumpen.
Formulare
Verträge, Anmeldung, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Sonstige Leistungen, Abwendungsvereinbarung
E-Ladesäulen
Ladeleistung 22 kW
Hier kann Strom an den Ladesäulen der Stadtwerke Hof getankt werden:
- Oberer Anger (gegenüber vom HofBad)
- Kreuzsteinstraße
- parallel zur Nailaer Straße
- vor dem Rathaus in der Klosterstraße
- sowie auf dem Parkplatz des Theaters Hof in der Kulmbacher Straße 5 an zwei Ladesäulen
Als Dienstleister betreiben die Stadtwerke Hof drei weitere Ladesäulen:
- am Automobilzulieferpark in der Ferdinand-Porsche-Straße (Eigentum der Stadt Hof)
- zwei Ladesäulen in der Ernst-Reuter-Straße vor dem Autohaus Müller (Eigentum automüller)
Zudem steht eine kostenlose Ladesäule für Kunden und eigene Elektrofahrzeuge der Stadtwerke Hof am Betriebshof.
Die Benutzung der Ladesäulen gestaltet sich ganz einfach über die LadeVerbundPlus-App. Stromkunden der Stadtwerke Hof erhalten einen ermäßigten Preis beim Stromtanken.
Wie das funktioniert, erfahren Sie hier auf der Website des LadeVerbundPlus.
Der ermäßigte Tarif gilt auch an den 950 öffentlichen Ladesäulen des LadeVerbundPlus. Eine Übersicht aller Mitglieder, einen Ladesäulenfinder sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ladeverbundplus.de.
Sie haben noch Fragen? Hier sind die häufigsten Themen gesammelt und mit entsprechenden Antworten hinterlegt.
Natürlich kümmern auch wir uns gerne um Ihre Anliegen. Kunden können sich telefonisch an Herrn Sven Hofmann unter der Telefonnummer 09281 812-399 wenden.
Wichtige Informationen
Stadtwerke Hof Wallbox
Am liebsten tanke ich zuhause
Tanken Sie Ihr Elektrofahrzeug zu einhundert Prozent CO2-neutral mit HofStrom e-mobil oder HofStrom natur über Ihre Stadtwerke-Wallbox in der Garage bzw. Carport.
Sie erhalten in Kombination mit unseren HofStrom-Produkten eine Treueprämie.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Ihre Ansprechpartner:
Sven Hofmann & Martina Zaus
Tel.: 09281 812-399
Wichtige Informationen zur Installation von Wallboxen finden Sie unter nachstehendem Link:
Häufige Fragen zur Wallbox
Die normale im Haushalt verbaute Steckdose ist für das dauerhafte Aufladen von Elektroautos nicht ausgelegt. Es dauert länger, bis das Auto aufgeladen ist; zudem besteht das Risiko, dass die Steckdose oder die Zuleitung zur Steckdose überhitzen.
Stadtwerke Hof Wallbox der Firma Walther:
809 Euro (brutto) für Stromkunden der Stadtwerke Hof*, 909 Euro (brutto) für Nichtkunden.
Stadtwerke Hof Wallbox der Firma ABL:
729 Euro (brutto) für Stromkunden der Stadtwerke Hof*, 829 Euro (brutto) für Nichtkunden.
(*Vorausgesetzt, der Kunde bleibt für weitere zwei Jahre mit seiner Stromversorgung bei den Stadtwerken Hof. Die 100 Euro Preisersparnis werden wie folgt ausgezahlt: 50 € Sofortrabatt und dann noch jeweils 25 € Rabatt auf die nächsten beiden Jahresabrechnungen (ausgenommen Schlussabrechnung)).
Die Installation der Wallbox erfolgt über ein vom Kunden beauftragtes, eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen, welches die Wallbox auch beim Netzbetreiber anmelden muss. Der Elektriker muss vorab prüfen, ob der elektrische Hausanschluss die nötige Absicherung aufweist. Gerne kümmern sich die Stadtwerke Hof um alles.
Veröffentlichungen
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2021:
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Energiepreis
- Konzessionsabgabe
- KWKG-Aufschlag
- § 19 StromNEV-Umlage
- Offshore-Haftungsumlage
- Umlage Abschaltbare Lasten
- Netzentgelte
- Stromsteuer
- Mehrwertsteuer
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
KWK-G Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mehrwertsteuer (in der jeweils gesetzlichen Höhe)
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.