Sanierung

im Auftrag der Stadt Hof

Die Stadterneuerung Hof GmbH kümmert sich als Sanierungsträger, im Auftrag der Stadt Hof, um vielfältige Aufgaben in den Sanierungsgebieten in Hof, im Rahmen der Gesetze §§ 157 ff BauGB. 

Ein Sanierungsgebiet ist ein festgelegtes Gebiet, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen und das durch eine Sanierungssatzung förmlich festgelegt ist (weiterführende Informationen §§142, 136 BauGB).

Bevor ein neues Gebiet förmlich festgelegt werden kann, müssen vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden und ein Beurteilungsbericht entstehen. Darin werden städtebauliche, strukturelle und soziale Verhältnisse sowie Zusammenhänge und vor allem Missstände zum Zeitpunkt der Untersuchungen festgehalten. Auf dieser Basis werden Ziele und Handlungsempfehlungen entwickelt (weiterführende Informationen §§ 140, 141 BauGB).

In einer Sanierungssatzung wird festgelegt, in welchem Umfang eine Sanierung durchgeführt wird. Hierzu unterscheidet man:

  • Umfassendes Verfahren (bei Auflösung des Sanierungsgebietes ist eine Wertermittlung durchzuführen und es werden von den Eigentümern Ausgleichszahlungen für Wertsteigerungen durch Vorteile aus dem Sanierungsgebiet erhoben, gewisse Rechtsvorgänge müssen genehmigt werden, z. B. Grundstückskaufverträge),
  • einfaches Verfahren (es können gewisse Paragraphen ausgeschlossen werden, z. B. kann die Pflicht zu Ausgleichszahlungen ausgeschlossen werden).

Es hat das Ziel, städtebauliche und soziale Missstände in benachteiligten Quartieren zu beheben und ein gutes Lebens- und Arbeitsumfeld zu erhalten. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit (§136 IV 1 BauGB). Verschiedene Instrumente können dazu beitragen, z. B.:

  • Behebung von städtebaulichen Missständen durch Umgestaltung von Straßen und Plätzen
  • Schaffung von Anreizen, damit Eigentümer selbsttätig gegen Verfall ihrer Immobilie vorgehen und so den wertvollen Altbaubestand erhalten
  • Möglichkeit für erhöhte steuerliche Abschreibung von Baumaßnahmen
  • Möglichkeiten für spezielle Förderungen
  • Verbesserung der Wohnkultur durch Unterstützung von sozialen Projekten
  • Gerechte Abwägung der Interessen der vorhandenen Nutzungen aus Wohnen, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und öffentlichen Einrichtungen
  • Es werden öffentliche Beteiligungen im Rahmen der Vorbereitungen durchgeführt, um die verschiedenen Belange aller Betroffenen fair zusammenzubringen.

Eigentümer müssen über die Sanierung informiert sein, deshalb wird neben den öffentlichen Bekanntmachungen in den Grundbüchern ein Sanierungsvermerk zu Beginn eines Sanierungsverfahrens eingetragen.

Der Vermerk zeigt, dass die Sanierungsbehörde bei gewissen Rechtsvorgängen befragt werden muss, beziehungsweise eine Sanierungsgenehmigung einzuholen ist, z. B.

  • wenn Bauvorhaben (auch genehmigungsfreie) geplant sind
  • Verkäufe von Grundstücken/Immobilien anstehen
  • längerfristige Mietverträge auf bestimmte Zeit von über einem Jahr geschlossen werden sollen
  • ein Vertrag oder Recht, welcher/s das Grundstück belastet, eingetragen wird
  • Grundstücke geteilt werden.

Die Sanierungsgenehmigungen sind bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen oder werden automatisch im Genehmigungsverfahren mit abgefragt.

  • Beratung, Tipps oder Hilfestellung bei Förderanträgen oder anderen Problemen im Sanierungsgebiet
  • Durchführung von verschiedenen Aufgaben in den Sanierungsgebieten im Auftrag der Stadt Hof, wie z. B. Baumaßnahmen, Sanierungen oder Abrisse. Bei den durchzuführenden Maßnahmen ist die Einhaltung der Bestimmungen der Förderprogramme sehr wichtig. Beispiele von Baumaßnahmen sind die Umgestaltung des Rekkenzeplatzes, der unteren Wörthstraße und des Wittelsbacher Parks mit der Sophienschule, sowie verschiedene Gebäudesanierungen und -abrisse
  • Individuelle Analyse der einzelnen Sanierungsmaßnahmen bei einem privaten Förderantrag. Um eine Verbesserung des Gesamteindruckes des Quartiers zu erhalten, wird bei Sanierungsmaßnahmen auf die Erfüllung der Sanierungsziele im jeweiligen Gebiet geachtet. Deshalb ist es bei Fassaden- oder Farbgestaltungen unabdingbar, sich beim Sanierungsträger oder im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Hof beraten zu lassen.
  • Beratung, Betreuung und Abrechnung der kommunalen Förderprogramme„ HofFassade“, „HofGrün“ und „HofGeschäft“. Nähere Informationen finden Sie weiter unten.
  • Beratung, Betreuung und Ausstellung der steuerlichen Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f für Gebäude in Sanierungsgebieten. Nähere Informationen finden Sie weiter unten.
  • uvm.

Sanierungsgebiete

Der Ursprung der Stadtsanierung in Hof

Am Ende der Ludwigstraße standen lange Zeit historisch wertvolle Bürgerhäuser aus der Zeit des Klassizismus leer, weil hier das Geschäftsleben wegen der fehlenden Laufkundschaft keine Zukunft sah. Die Häuser sollten sogar abgerissen werden. Der Firmengründer Dr. Dr. Hans Viessmann nahm sich der Häuser an und stieß somit die Entwicklung der Sanierungsgebiete in Hof an.

Das Quartier 10 wurde mit Bekanntmachung seiner Satzung am 08.02.1984 rechtsverbindlich. Das Sanierungsverfahren wurde im umfassenden Verfahren durchgeführt, d. h. die §§ 152 ff sind nicht ausgeschlossen worden.

Es konnten im Laufe der Jahre zahlreiche Sanierungsmaßnahmen realisiert werden. Die liebevolle Sanierung der Häuser Ludwigstraße 2-12, der Auguststraße 6-24 und der Karolinenstraße 3 spricht für den Erfolg des Sanierungsgebietes. Hervorzuheben ist, dass die Eigentümer des Anwesens Auguststraße 10 im Jahr 2015 für die gelungene Sanierung der Fassade den 1. Preis des Fassadenwettbewerbs der Stadt Hof erhielten. Auch das denkmalgeschützte Teilstück der Stadtmauer, welches zum Grundstück Auguststraße 12 gehört und als städtebaulich wertvoll einzustufen ist, wurde unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten im Jahr 2005 saniert und statisch gesichert. Durch die Eigeninitiative der Eigentümer und durch Projekte, unterstützt aus öffentlichen Mitteln, wurde eine sicht- und spürbare Aufwertung dieses Quartiers geschaffen.

Größtenteils wurden die im Sanierungsgebiet festgelegten Sanierungsziele umgesetzt. Die tatsächlich durchgeführten, sanierungsbedingten Ordnungs- und Baumaßnahmen wurden gegenüber den nicht umgesetzten Zielen überprüft und als endgültige Ziele und Zwecke der Sanierung in diesem Quartier neu festgelegt.

Rechtliche Situation der Sanierungsgebiete I bis III

Der Bund als zuständiger Fördermittelgeber hat die Städtebauförderung im Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für beendet erklärt. Er hat die Länder aufgefordert, auf eine zügige Abrechnung der im Programm geförderten Gesamtmaßnahmen hinzuwirken. Die Regierung von Oberfranken hat deshalb die Gemeinden und Städte aufgefordert, die „alten“ Sanierungs- und Entwicklungsgebiete aufzuheben und förderrechtlich abzurechnen.

Gleichzeitig sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, grundsätzlich bis spätestens zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben (vgl. § 235 Abs. 4 BauGB).

Die Hofer Sanierungsgebiete I bis III sind somit rechtlich im Sinne des Baugesetzbuches abzuschließen. (https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/stadtplanung/sanierungsmassnahmen/abrechnung-von-sanierungsgebieten)

Das SanierungsgebietI: „Sigmundsgraben – Ludwigstraße - Auguststraße – Karolinenstraße“ wurde mit der Aufhebungssatzung, durch Stadtratsbeschluss am 16.12.2021 und mit Ihrer Veröffentlichung am 27.12.2021 rechtsverbindlich, aufgehoben.

Im Anschluss folgt ein Verfahren zur Gesamtabrechnung der im Sanierungsgebiet durchgeführten Maßnahmen. Unter anderem werden Ermittlungen zu ggf. anfallenden Ausgleichsbeträgen aufgrund von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen angestellt.

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Neue Nutzer in alten Gemäuern

Das Sanierungsgebiet II wurde mit Bekanntmachung seiner Satzung am 27.02.1987 rechtsverbindlich. Die Sanierung wurde im umfassenden Verfahren durchgeführt, d. h. die §§ 152 ff sind nicht ausgeschlossen worden.

Viele unterschiedliche Nutzer hatte das alte Klarissenkloster schon gesehen. Auch als Gefängnis wurden die Kammern mit den kleinen vergitterten Fenstern und den dicken Mauern verwendet. Nach langen Jahren Leerstand wurden die alten Gemäuer als Sitz des Diakonischen Werks entdeckt und saniert. Mit weiteren Städtebauförderungsmitteln wurden sehr baufällige Gebäude entlang der Lessingstraße und Abzweigung Sigmundsgraben abgebrochen. An deren Stelle konnte das Klarissenkloster um einen neuen Winkelbau für ein Alten- und Pflegeheim ergänzt werden und so ein Objekt mit einem schönen Hof, der zum Verweilen und Erzählen einlädt, entstehen. Ebenso der entstandene freie Blick auf die frisch sanierte Stadtmauer wurde durch eine Neugestaltung der Freifläche, mit einer vorgelagerten Grünfläche und einer kleinen Parkanlage mit Brunnen, attraktiv gestaltet.

Der angrenzende Schulhof der Neustädter Schule bekam ein neues Gesicht und das denkmalgeschützte Gebäude des Jean-Paul-Gymnasiums wurde komplett restauriert.

Rechtliche Situation der Sanierungsgebiete I bis III

Der Bund als zuständiger Fördermittelgeber hat die Städtebauförderung im Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für beendet erklärt. Er hat die Länder aufgefordert, auf eine zügige Abrechnung der im Programm geförderten Gesamtmaßnahmen hinzuwirken. Die Regierung von Oberfranken hat deshalb die Gemeinden und Städte aufgefordert, die „alten“ Sanierungs- und Entwicklungsgebiete aufzuheben und förderrechtlich abzurechnen.

Gleichzeitig sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, grundsätzlich bis spätestens zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben (vgl. § 235 Abs. 4 BauGB).

Die Hofer Sanierungsgebiete I bis III sind somit rechtlich im Sinne des Baugesetzbuches abzuschließen.(https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/stadtplanung/sanierungsmassnahmen/abrechnung-von-sanierungsgebieten)

Das Sanierungsgebiet II: „Klostertor – Lessingstraße - Sigmundsgraben – Theaterstraße“ wurde mit der Aufhebungssatzung, durch Stadtratsbeschluss am 16.12.2021 und mit Ihrer Veröffentlichung am 27.12.2021 rechtsverbindlich, aufgehoben.

Im Anschluss folgt ein Verfahren zur Gesamtabrechnung der im Sanierungsgebiet durchgeführten Maßnahmen. Unter anderem werden Ermittlungen zu ggf. anfallenden Ausgleichsbeträgen aufgrund von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen angestellt.

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Neubau und Denkmalschutz - kein Widerspruch

Vor den ehemaligen Toren der Stadt, am Unteren Tor, liegt das dritte Sanierungsgebiet der Stadt Hof. In diesem ca. 1,5 Hektar großen Karree befanden sich einige der ältesten Gebäude der Stadt Hof: die Hospitalkirche mit den berühmten bemalten Kassettendecken, die Stallgebäude der Hospitalstiftung mit Gewölbe und Fachwerk oder der alte Poststall, wo bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Pferde-Postkutschen umgespannt wurden.

Das Sanierungsgebiet III wurde mit Bekanntmachung seiner Satzung am 15.06.1991 rechtsverbindlich. Die Sanierung wurde im umfassenden Verfahren durchgeführt, d. h. die §§ 152 ff sind nicht ausgeschlossen worden.

Das Altenwohn- und Pflegeheim der Hospitalstiftung brauchte dringend neue, den heutigen Standards entsprechende Räume. So entstand ein attraktiver, moderner Neubau mit Blick auf die Saale. Dafür wurden mit Städtebaufördermitteln an der Gerbergasse leerstehende Gebäude abgerissen und die Straße neugestaltet und begrünt.

Mit dem Gelände um den alten Poststall, für welches lange eine adäquate Nutzung gesucht wurde, bewarb sich die Stadterneuerung Hof im Jahr 2005 erfolgreich um die Teilnahme am Programm der Obersten Baubehörde „Wohnen in allen Lebensphasen“. Im Jahr 2006 wurde ein Architektenwettbewerb vorbereitet, der im Jahr 2007 verschiedene Bebauungsvarianten lieferte. Auf dieser Grundlage fiel im Sommer 2009 die Entscheidung, den Neubau mit 34 barrierefreien Wohnungen zu realisieren und somit eine große Baulücke im Quartier zu schließen. Die Wohnungen wurden bis Ende des Jahres 2011 bezogen. Die Grünanlagen an der Saale wurden generationenfreundlich gestaltet, mit Bewegungsgeräten für Erwachsene und einem schönen Kinderspielplatz.

Die Sanierungsziele wurden in diesem Gebiet nahezu alle erreicht.

Rechtliche Situation der Sanierungsgebiete I bis III

Der Bund als zuständiger Fördermittelgeber hat die Städtebauförderung im Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für beendet erklärt. Er hat die Länder aufgefordert, auf eine zügige Abrechnung der im Programm geförderten Gesamtmaßnahmen hinzuwirken. Die Regierung von Oberfranken hat deshalb die Gemeinden und Städte aufgefordert, die „alten“ Sanierungs- und Entwicklungsgebiete aufzuheben und förderrechtlich abzurechnen.

Gleichzeitig sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, grundsätzlich bis spätestens zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben (vgl. § 235 Abs. 4 BauGB).

Die Hofer Sanierungsgebiete I bis III sind somit rechtlich im Sinne des Baugesetzbuches abzuschließen.(https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/stadtplanung/sanierungsmassnahmen/abrechnung-von-sanierungsgebieten)

Das Sanierungsgebiet III: „Unteres Tor – Sigmundsgraben – Gerbergasse“ wurde mit der Aufhebungssatzung, durch Stadtratsbeschluss am 16.12.2021 und mit Ihrer Veröffentlichung am 27.12.2021 rechtsverbindlich, aufgehoben.

Im Anschluss folgt ein Verfahren zur Gesamtabrechnung der im Sanierungsgebiet durchgeführten Maßnahmen. Unter anderem werden Ermittlungen zu ggf. anfallenden Ausgleichsbeträgen aufgrund von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen angestellt.

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Das grüne Band unterhalb der Altstadt

Das ca. 11,7 ha große Sanierungsgebiet, welches sich an Altstadt und Ludwigstraße anschmiegt, wird im Süden umschlossen vom Oberen Anger und der Pfarr, im Norden von der Michaelisbrücke, im Westen vom Mühlberg, den Grundstücken westlich der Fischergasse, des Rähmbergs und des Grabens und im Osten von der Saale.

Mit der amtlichen Bekanntmachung am 17.01.1994 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festlegt. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die Bau- und Nutzungsstruktur im Gebiet ist stark geprägt vom mittelalterlichen Vorstadtcharakter der Saaleauen. Das Sanierungsgebiet enthält eine Mischung aus historischen, neu errichteten und liebevoll sanierten Gebäuden. Es besitzt eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen und sozialen Einrichtungen.

Im Jahr 1994 wurde das „Sanierungsgebiet IV Saaleauen“ durch die Landesgartenschau revitalisiert, so wurde z. B. ebenso wie der Stadtpark Theresienstein, der Bereich zwischen Michaelisbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke umfassend neugestaltet. Weiterhin wurden verschiedene Maßnahmen zu Wohnumfeld-Verbesserungen in den Stadtquartieren Fischergasse und Mühlstraße durchgeführt.

Durch diese Maßnahmen wurde das Gebiet der Saaleauen, die „grüne Lunge Hofs“, zu einem attraktiven Wohn- und Naherholungsgebiet mit Spielplätzen und viel Grün.

Ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Sanierungsziele stellt die private Revitalisierung eines alten Industriekomplexes zu Wohn- und Gewerberäumen dar.

Einige baufällige Leerstände, welche wirtschaftlich nicht mehr zu sanieren gewesen wären, wurden vom Sanierungsträger im Auftrag der Stadt Hof 2017-2020 abgebrochen. Diese sollen nun für eine neue Wohnbebauung in bester innerstädtischer Wohnlage zur Verfügung gestellt werden.

Da noch nicht alle Sanierungsziele erreicht wurden, erfolgte am 28.02.2022 mittels Stadtratsbeschluss eine Verlängerung des Sanierungsgebietes bis zum 31.12.2032.

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Das historische Bahnhofsviertel

Das Sanierungsgebiet V – Bahnhofsviertel wurde mit der Bekanntmachung der Satzung am 24.04.2002 rechtsverbindlich. Die Satzung besagt, dass das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

Das Gebiet umfasst rund 75,3 ha und wird umfasst im Norden durch die Saale, die Pfarr und die Friedrichstraße, im Westen von der Marienstraße und dem Bahngelände, im Osten durch die Saale und den Alsenberger Durchlass, im Süden durch die Bahnanlage. Dazugehörig sind auch der Luftsteg und Teile der Bernd-Hering-Straße, sowie Teile der Viceburgstraße.

Das Viertel wurde als repräsentatives Gründerzeitviertel mit Liebe zum Detail aufgebaut und ist noch heute in vielen geschlossenen Ensembles erhalten. Diese alte Pracht gilt es hervorzuheben und zu erhalten. Zudem liegt ein Maßnahmenschwerpunkt im Bahnhofsviertel darauf, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität zu verbessern. Um die städtebaulichen, sozioökonomischen und funktional komplexen Missstände in diesem benachteiligten Stadtteil zu beheben, wurde die Sanierung bis Ende 2019 im Rahmen des Programms „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ umgesetzt. Seit 2020 wird die Sanierungstätigkeit durch das neue Bund-Länder Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert.

Seit der förmlichen Festlegung konnten im Bahnhofsviertel zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds realisiert werden. Es wurden wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum umgesetzt. Besonders hervorzuheben sind die Gestaltung eines Bolz- und Basketballplatzes und die Erneuerung des Spielplatzes im Wittelsbacher Park sowie die Umgestaltung zahlreicher Straßen zu verkehrsberuhigten Bereichen. Dennoch tragen seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets vor allem die vielen privaten Sanierungsmaßnahmen zur Verschönerung des Quartiers bei. Die teilweise bezuschussten oder durch steuerliche Vorteile geförderten Sanierungen sind wichtig für den Erhalt der historischen Bausubstanz. Die Umgestaltung eines ehemaligen Bäckerladens zu bäckereigeschichtlichen Ausstellungsräumen erhielt den Fassadenpreis und ist seither eine interessante Anlaufstelle für Vereine, Gruppen und Schüler mitten im Bahnhofsviertel.

Zu Beginn kamen, durch das aktive Mitwirken des Stadtteilbüros, der Bevölkerung außerdem etliche Sozialprojekte zugute. Aufgrund bundes- und kommunalpolitischer Kürzungen bezüglich des Programms „Soziale Stadt“ wurde es im Jahr 2011 jedoch aufgelöst. Um die Bürgerarbeit dennoch auf solide Füße zu stellen, wurde der Verein „Bürger am Zug – Bürgerverein Bahnhofsviertel Hof e.V.“ gegründet.

Das Nachfolgeprogramm der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ setzt sich zum Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen. Als Maßnahmenschwerpunkt sollen Projekte gefördert werden, die die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützen und den Zusammenhalt der Nachbarschaft stärken.

Quartiersfonds Bahnhofsviertel

Aus diesen Städtebauförderungsprogrammen wurde der Verfügungsfonds „Quartiersfonds Bahnhofsviertel“ geschaffen. Daraus können verschiedene soziale Projekte im Quartier gefördert werden. Über die Mittelverwendung entscheidet ein lokales Gremium. In den letzten Jahren wurden unter anderem das Filmfest „Uferflimmern“ von Kopf Hof e. V., das Straßenfest Sedanstraße, der „Weltkindertag“ mit den beliebten „Neugierexpress“- Experimenten, der „Weltfrauentag“ organisiert von der EJSA, verschiedene Integrationsprojekte der Sophienschule, z. B. der Übertrittskurs oder der Schwimmkurs der Hof Bad GmbH in Zusammenarbeit mit der Sophienschule unterstützt. Weitere Informationen und ein Antragsformular finden sie unter „Quartierfonds Bahnhofsviertel / Biedermeierviertel“.

Da noch nicht alle Sanierungsziele erreicht wurden, erfolgte am 28.02.2022 mittels Stadtratsbeschluss eine Verlängerung des Sanierungsgebietes bis zum 31.12.2032.

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Links zur Städtebauförderung:

Treffpunkt und Handelsplatz

Die vorbereitenden Untersuchungen zum Areal rund um den Maxplatz und das Rathaus mündeten am 24.11.2005 in der rechtsverbindlichen Veröffentlichung der Satzung für das Sanierungsgebiet VI – Maxplatz / Rathaus. Der Umgriff umfasst das Gebiet um den Maxplatz und den Block des Rathauses. Er wird eingefasst von der Klosterstraße, dem Graben, der Rückseite des Maxplatzes, der Michaeliskirche, der Ludwigstraße und der Karolinenstraße. Insgesamt umfasst das Gebiet ca. 2,4 ha.

Das Sanierungsgebiet beinhaltet die unter Ensembleschutz stehenden historischen Gebäude in der Ludwigstraße, am Maxplatz und dem Rathausblock. Der sehr gut erhaltene bauliche Rahmen des Maxplatzes, mit seinem überdurchschnittlichen Anteil an denkmalgeschützter Bausubstanz, bietet eine sehr hohe Aufenthaltsqualität. Zusammen mit dem neogotischen Bau des Rathauses, der eine Blickbeziehung mit der Michaeliskirche bildet, zeigt sich Hof von seiner städtebaulich charmanten Seite und bildet ein touristisches Aushängeschild.

Die Sanierungsziele im Quartier beinhalten eine Stärkung der vorhandenen Mischnutzung aus Wohnen, Handel, Dienstleistung, Gastronomie und kirchlichen Körperschaften. Zudem sollen private Sanierungstätigkeiten angeregt werden. Hierbei sind die bereits getätigten Sanierungen von öffentlichen Trägern als Impulsprojekte zu sehen. Die Sanierung der Rathausfassade von 2007 bis 2011, der Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Ludwigstraße 5 und 7 – ehem. Wasserwirtschaftsamt und Nachbargebäude – durch die VHS Hof-Land zu einem attraktiven Verwaltungs- und Schulungsgebäude der Erwachsenenbildung, sowie der Neubau des technischen Rathauses und die VHS-Garage bilden Teilziele des Gesamtkonzepts Sanierungsgebiet Maxplatz.

Die widersprüchlichen Anforderungen der unterschiedlichen Nutzer an den Maxplatz und die Ludwigstraße führen seit jeher zu Konflikten. Grundsatzdiskussionen zum Thema ruhender Verkehr werden seit mehreren Jahren regelmäßig geführt. Aufgrund der kommunalen Haushaltslage wurde die umfassende Umgestaltung bisher jedoch zurückgestellt. Im Rahmen einer förderfähigen Machbarkeitsstudie soll für die seit mehreren Jahren geplante Aufwertung des Quartiers nun ein klares Leitbild und eine Prioritätenliste erarbeitet und die Kosten und der Zeitbedarf für eine Umgestaltung ermittelt werden.

Da noch nicht alle Sanierungsziele erreicht wurden, erfolgte am 28.02.2022 mittels Stadtratsbeschluss eine Verlängerung des Sanierungsgebietes bis zum 31.12.2032.

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Das neue Hofer Sanierungsgebiet

Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet VII – Biedermeierviertel durch die Veröffentlichung der Satzung am 20.11.2020 rechtsverbindlich. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Das Sanierungsgebiet VII – Biedermeierviertel umfasst insgesamt ca. 5,7 ha. Es wird im Norden durch das Klostertor, den Sigmundsgraben und die Auguststraße begrenzt, im Osten durch die Ludwigstraße und die Karolinenstraße, im Süden durch die Schlossgasse und die Karlstraße und im Westen durch die Theaterstraße und die Lessingstraße.

Hintergrund der Ausweisung des Sanierungsgebietes Biedermeierviertel ist der offensichtliche Sanierungsrückstau im Gebiet. Zudem ist das Biedermeierviertel ein Quartier mit hohem Konfliktfaktor. Neben einer sozial sehr durchmischten Anwohnerschaft gibt es zentral im Quartier stark frequentierte öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungs-, Einzelhandels-, Handwerksbetriebe und Gaststätten. Es wird ein ansteigender Segregationsprozess, hervorgerufen durch die steigende oder bereits starke Sanierungsbedürftigkeit der biedermeierlichen Bebauung, befürchtet.

Insgesamt ist dieses Gebiet städtebaulich und historisch interessant, weil es nach dem letzten großen Stadtbrand 1823 einheitlich im Stil des Biedermeiers wiedererrichtet wurde. Heute ist es als größtes Ensemble im Biedermeierstil in Deutschland existent und deswegen städtebaulich als besonders erhaltenswert einzustufen.

Das Quartier in innenstadtnaher Lage soll aufgewertet werden, um den Lebenswert attraktiver zu gestalten und die Wohnleerstände zu füllen. Durch die Aufwertung des Viertels soll ein Anreiz geschaffen werden, auch die gewerblichen Leerstände zu füllen und das Geschäftsleben der Ludwigstraße zu beleben. Mängel im Städtebau, der Grünordnung und im Verkehr sollen in zusammenhängenden Maßnahmen behoben werden. Nicht zuletzt soll somit eine nachhaltige Entwicklung des Viertels forciert werden.

Durch die Möglichkeit steuerlicher Vergünstigungen gem. §7h EStG und einer möglichen Förderung im Rahmen der kommunalen Förderprogramme können auch durch die Eigeninitiative von Eigentümern neue Impulse für die Entwicklung des Gebietes gesetzt werden. Zudem können soziale Projekte innerhalb des Sanierungsgebiets im Rahmen des Quartiersfonds Bahnhofviertel / Biedermeierviertel bezuschusst werden.

Quartiersfonds Biedermeierviertel

Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ setzt sich zum Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen. Als Maßnahmenschwerpunkt sollen Projekte gefördert werden, die die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützen und den Zusammenhalt der Nachbarschaft stärken.

Aus diesem Städtebauförderungsprogramm wurde der Verfügungsfonds „Quartiersfonds Biedermeierviertel geschaffen. Daraus können verschiedene soziale Projekte im Quartier gefördert werden. Über die Mittelverwendung entscheidet ein lokales Gremium. Weitere Informationen finden Sie unter „Quartiersfonds Bahnhofsviertel / Biedermeierviertel“

PDF-Dateien zum Download:

Links zur Städtebauförderung:

Quartierfonds Bahnhofsviertel / Biedermeierviertel

Engagieren unterstützen

Der Quartiersfonds dient als wichtiges Instrument zur Unterstützung der Bürgerbeteiligung, der Integration, als Motor für ein friedliches Zusammenleben und somit positiven Entwicklung im Quartier. Wir fordern Institutionen, Vereine, Gemeinschaften oder Anwohner auf, an uns heranzutreten, wenn sie Aktionen planen. Denn nur durch die Maßnahmen, für die sie sich als Teil des Quartiers einsetzen, wird auf Dauer ein attraktives Wohnumfeld geschaffen.

Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen und eine Vereinbarung über die Förderung wurde vor Beginn mit dem Sanierungsträger abgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Einrichtungen oder Initiativen. Wir möchten Sie gerne unterstützen, wenn Sie Ideen für Projekte haben und es bisher an finanzieller Unterstützung fehlte.

Was ist förderfähig?

Sachkosten, Honorarkosten und Personalkosten.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dafür müssen die rechtlichen Vorgaben der Städtebauförderung – Sozialer Zusammenhalt eingehalten werden.

Wer entscheidet über den Antrag?

Ein Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern des Sanierungsträgers und der Stadtverwaltung. 

Nutzen Sie für Ihren Antrag das Antragsformular und wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ob Ihr Projekt für eine Förderung infrage kommt, erfahren Sie unbürokratisch unkompliziert bei Ihrem Ansprechpartner der Stadterneuerung Hof GmbH.

Kommunale Förderprogramme

Verschönerung - Aufwertung - Wiederbelebung

Kommunen können in Erneuerungsgebieten zur vereinfachten Förderung kleinerer privater Maßnahmen eigene Förderprogramme auflegen. Die Stadt Hof hat dafür nun drei Richtlinien erlassen; mit diesen können z. B. Fassadeninstandsetzungen, Hofbegrünungen oder Aufwertungen von Geschäftsflächen bezuschusst werden.

Vorbehaltlich der Zuweisung von Fördermitteln durch die Regierung von Oberfranken und vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts können nach Inkrafttreten der Richtlinien am 01.05.2021 Fördermittel an bauwillige Antragsteller ausgereicht werden.

Der Antrag auf Förderung muss nach Beratung durch den jeweiligen Ansprechpartner und vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Aufgaben und Ziele der Förderung

Ziel des Programmes ist die Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohn- und Geschäftsgebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes sowie die Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen. Ferner soll die Förderung dazu beitragen, die städtebauliche Situation zu erhalten oder wiederherzustellen.

Gegenstand der Förderung

In die Förderung einbezogen sind alle privaten und öffentlichen Maßnahmen, die den Zielen der Sanierung entsprechen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden: 

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Fensterläden, Türen, Tore und Fallrohre.
  • Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten, Dacheindeckungen und der Dachentwässerung.
  • Umgestaltung von Außentreppen und Vordächern.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die allein dem ordnungsgemäßen Bauunterhalt dienen sowie reine Schönheitsreparaturen, wie z. B. die Auffrischung des Fassadenanstrichs.


Dokumente zum Download:

Aufgaben und Ziele der Förderung

Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Hof. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Vorgärten, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.

Förderfähige Maßnahmen

  • Entsiegelung und Begrünung von privaten Höfen und Freiflächen, wenn sie danach den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung gestellt werden.
  • Herstellung von Baumstandorten und die Pflanzung von Bäumen (gemäß Pflanzliste).
  • Begrünung von Fassaden und Dächern.
  • Landschaftsplanerische Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen.

Dokumente zum Download:

Aufgaben und Ziele der Förderung

Zweck der Förderung ist die Aufwertung von Handels- und Gewerbeflächen zur Unterstützung und Wiederbelebung der Innenstadt. Das Geschäftsflächenprogramm soll Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister bei allen Baumaßnahmen unterstützen, die zur Aufwertung ihrer Geschäfte und damit des Stadtbildes beitragen.

Gegenstand der Förderung

In die Förderung einbezogen sind alle Maßnahmen, die den Zielen der Aufwertung entsprechen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden: 

  • Umbaumaßnahmen zur Aufwertung bestehender Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume bei Vorliegen eines deutlichen Missstandes.
  • Kosten für eine fachgerechte und qualifizierte Planung.

Dokumente zum Download:

Steuerliche Begünstigung

In ausgewiesenen Sanierungsgebieten oder bei einem Denkmal haben Eigentümer die Möglichkeit, längere steuerliche Abschreibungszeiten geltend zu machen, wenn Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude getätigt werden (gem. §§ 7h, 7i, 10f, 10g EStG).

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich über das Verfahren, um steuerliche Begünstigungen nutzen zu können.

Ihre Ansprechpartner

Stadterneuerung Hof GmbH

Sanierungsträger der Stadt Hof

Sandra Gemeinhardt
Gebietsbetreuung, Förderungen

Telefon: 09281 812-517
E-Mail: sanierung(at)stadtwerke-hof.de

Stadt Hof

Stadtplanung

Ute Mühlbauer
Bereichsleitung FB 61 – Stadtplanung
Karolinenstraße 17
95028 Hof

Telefon: 09281 815-1510
E-Mail: ute.muehlbauer(at)stadt-hof.de
Homepage: https://www.hof.de/