Das neue GEG

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen. Für die Stadt Hof bedeutet das: Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt vorliegt, greift die Regelung auch für Bestandsgebäude.
Demnach wird der Neu-Einbau von Gas- und Ölheizungen in naher Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Falls in Ihrem Gebäude keine Wärmepumpe eingebaut werden kann, könnte ein Anschluss an unser Fernwärmenetz die Lösung sein. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wenn Sie wissen möchten, ob wir für Ihr Gebäude eine Fernwärmelösung anbieten können.

 
WAS IST EINE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG?

Den Städten und Gemeinden kommt bei der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu. Viele Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und wie die Infrastruktur dafür ausgebaut wird, werden vor Ort getroffen. Dafür erstellen die Kommunen sogenannte Wärmeplanungen. Sie stellen beispielsweise dar, ob in einem Gebiet der Anschluss an ein Fernwärmenetz voraussichtlich möglich sein wird, ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral erfolgt oder erfolgen wird (beispielsweise durch Wärmepumpen) oder in einem Gebiet gegebenenfalls das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird. Auf Basis dieser Informationen können Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung nutzen wollen – oder sich für eine andere technische Lösung entscheiden, wenn sie auf Erneuerbares Heizen umsteigen.

Was gilt für mein Gebäude?

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie bereits jetzt eine neue Heizung einbauen müssen, die den GEG-Kriterien entspricht? Unsere Übersicht beantwortet Ihnen diese Frage. (Zum Vergrößern klicken)