Strom-Einspeisung

Ihr Anschluss ans Netz

Wenn Sie sich für die Errichtung einer Erzeugungsanlage entschieden haben,  muss die Anlage bei der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH vor Baubeginn angemeldet werden, dies betrifft auch Mikro-PV-Anlagen. Hierzu wenden Sie sich an Ihren Elektroinstallateur bzw. Anlagenerrichter. 

Es wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt, statt dem Anschluss an das Niederspannungsnetz kann auch der Anschluss an das Mittelspannungsnetz erforderlich sein.  

Im Folgenden ist das Ablaufschema von der Anmeldung der Erzeugungsanlage bis zur Abrechnung aufgeführt. Des Weiteren zwei Checklisten mit einer Aufstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare.

Bei den Netzbetreibern häufen sich die Anfragen bzgl. der Anschlussbedingungen von sogenannten Mikro-PV-Anlagen. Diese Anlagen bestehen aus einem bzw. mehreren Solar-Modulen und einem Modul-Wechselrichter. Die maximale Leistung ist hier auf 600 W bzw. VA begrenzt.

Die Anlagen sind beim Netzbetreiber anzumelden, hierzu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
Nachfolgend sind Anmeldeformular und zu beachtende Hinweise (!) für Sie zusammengestellt:

Wichtige Dokumente die wir vor der Inbetriebnahme benötigen

Nachfolgend Empfehlungen für Messkonzepte von Erzeugungsanlagen des VBEW (Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V).

Messkonzepte sind gemäß EEG 2021 und MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) einzureichen.

Sonderlösungen sind vor Ausführung mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Nach § 9 EEG 2021 sind Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen auszustatten, die eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und ein Abrufen der Ist-Einspeisung ermöglichen. Je nach Anlagenleistung sind hier Vorgaben zu erfüllen.

KWK- und Photovoltaikanlagen größer 25 kW müssen eine Einrichtung zur Leistungsreduzierung installiert haben. Photovoltaikanlagen, größer 100 kW, müssen unabhängig vom Inbetriebsetzungsdatum die Leistungsreduzierung und die Übertragung der Ist-Einspeisung vorweisen. KWK-Anlagen, größer als 100 KW, müssen ab 2012 die technische Einrichtung nach aktuellem EEG erfüllen.

Die Pflicht zur Installation der technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten trägt der Anlagenbetreiber.

Bei einem Pflichtverstoß gegen § 9 EEG 2021 durch den Anlagenbetreiber, kommt es zu einer Verringerung des Zahlungsanspruches nach § 52 EEG 2021.

Alle Akteure die am Strom-und Gasmarkt teilnehmen müssen sich und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur  registrieren, insbesondere Betreiber einer Erzeugungsanlage. Hier sind Fristen einzuhalten. Näheres hierzu im unter Information abgestellten Flyer und der Website der Bundesnetzagentur (Link).

Direktvermarktung

Am 29. Januar 2015 wurden die “Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (Strom)“ (Az.: BK6-14-110) durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Diese ersetzen die bis dahin bestehenden Marktprozesse der Festlegung BK6-12-153:

Link zur „BK6-14-110“ der BNetzA.
 

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zur Direktvermarktung, ob nachfolgende Punkte erfüllt sind:

  • Die Anlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (EEG 2021) ausgestattet, mit der der Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend der Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz

    1.) die Ist-Einspeisung abrufen können und
    2.) die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.
     
  • Ihr Kontaktdatenblatt mit edifact-Adresse für die 1:1 Marktkommunikation wird mit der Anmeldung eingereicht.
     
  • Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis (falls erforderlich) ist vorhanden und liegt der Anmeldung bei.