Stromeinspeisung

Ihr Anschluss ans Netz

Die Steckersolargeräte ("Balkonkraftwerke") bestehen aus einem bzw. mehreren Solar-Modulen und einem Modul-Wechselrichter. Die maximale Leistung ist derzeit auf 2.000 Watt Modul-Leistung und 800 Watt bzw. VA Wechselrichterleistung begrenzt.

Um Ihre Anlage anzumelden, registrieren Sie diese bis spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur​.

Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Angaben zu Ihrer Person​
  • Anlagenstandort
  • Technische Daten zu Ihrer Anlage ​
  • Inbetriebnahme-Datum​
  • Zählernummer

    PV-Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a

    Für PV-Anlagen unter 25 kWp haben wir ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Die Regelung gilt nur, wenn sich am Installationsort ein bereits bestehender Netzanschluss befindet. Die insgesamt installierte Leistung darf die Kapazität des bestehenden Netzanschlusses nicht übersteigen.

    Bitte füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Installationsfirma folgende Unterlagen aus:

    Schicken Sie die vollständig ausgefüllten Formulare bitte per Mail an einspeisung(at)stadtwerke-hof.de

    PV-Anlagen ab 25 kWp bis unter 100 kWp unterliegen anderen Anforderungen, als eine Anlage unter 25 kWp. Es muss eine Netzbetreiberprüfung erfolgen, außerdem müssen Steuergeräte zur Abregelung der Einspeiseleistung installiert werden.

    Um eine solche Anlage anzumelden, sind die Unterlagen / Formulare gemäß folgender Checkliste einzureichen:


    Die in der Checkliste aufgeführten Formulare (Installationsanmeldung, E.1 - E.8, Messkonzept und Bestellung Signalübertragung) finden Sie hier: 


    Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden. Bitte schicken Sie die Unterlagen an netzvertraeglichkeit(at)stadtwerke-hof.de

    1. Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?
      - Ladepunkte bzw. Wallboxen (nicht öffentlich) > 4,2 kW
      - Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizeinrichtungen wie zum Beispiel Heizstäben > 4,2 kW
      - Klimageräte für Raumkühlung > 4,2 kW
      - Stromspeicher > 4,2 kW

    Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen zählen alle Stromspeicher, die nach dem 01.01.2024 errichtet wurden, zusammen mit einer PV-Anlage installiert werden oder nachgerüstet werden. Betroffen sind alle Speicher mit einer Ladeleistung größer 4,2 kW, welche technisch grundsätzlich in der Lage sind Strom aus dem Netz zu beziehen, egal ob sie das auch tatsächlich tun oder nicht. Bei Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist das Formular Anmeldung steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG einzureichen.

    PV-Anlagen ohne Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a

    Für PV-Anlagen unter 25 kWp haben wir ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Die Regelung gilt nur, wenn sich am Installationsort ein bereits bestehender Netzanschluss befindet. Die insgesamt installierte Leistung darf die Kapazität des bestehenden Netzanschlusses nicht übersteigen.

    Bitte füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Installationsfirma folgende Unterlagen aus:

    Schicken Sie die vollständig ausgefüllten Formulare bitte per Mail an einspeisung(at)stadtwerke-hof.de

    PV-Anlagen ab 25 kWp bis unter 100 kWp unterliegen anderen Anforderungen, als eine Anlage unter 25 kWp. Es muss eine Netzbetreiberprüfung erfolgen, außerdem müssen Steuergeräte zur Abregelung der Einspeiseleistung installiert werden.

    Um eine solche Anlage anzumelden, sind die Unterlagen / Formulare gemäß folgender Checkliste einzureichen:


    Die in der Checkliste aufgeführten Formulare (Installationsanmeldung, E.1 - E.8, Messkonzept und Bestellung Signalübertragung) finden Sie hier: 


    Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden. Bitte schicken Sie die Unterlagen an netzvertraeglichkeit(at)stadtwerke-hof.de

     

    Anmeldungen von PV-Anlagen ab 100 kWp werden besonders behandelt. Es muss zwingend eine Netzbetreiberprüfung erfolgen. Bitte melden Sie diese Anlagen formlos per Mail an netzvertraeglichkeit(at)stadtwerke-hof.de

    Folgende Informationen benötigen wir für die Bearbeitung:

    • Angaben zum Betreiber und Projekt-Ansprechpartner
    • gewünschte Installationsleistung Modulle und Wechselrichter
    • Lageplan des Installationsortes Maßstab 1:1.000

    Unser Team der Netzplanung meldet sich nach erfolgter Netzbetreiberprüfung beim Projekt-Ansprechpartner. Das weitere Vorgehen wird dann individuell auf die Anlage abgestimmt (Klärung Anschluss, notwendige Unterlagen, usw.).

    Anmeldungen von anderen Erzeugungsanlagen werden besonders behandelt. Je nach Anlagenleistung muss eine Netzbetreiberprüfung erfolgen. Bitte melden Sie diese Anlagen formlos per Mail an einspeisung(at)stadtwerke-hof.de

    Folgende Informationen benötigen wir für die Bearbeitung:

    • Angaben zum Betreiber und Projekt-Ansprechpartner
    • Art der Erzeugungsanlage (KWK, Wind, Biogas, etc.)
    • gewünschte Installationsleistung der Erzeugungsanlage
    • Lageplan des Installationsortes Maßstab 1:1.000

    Das weitere Vorgehen wird dann individuell auf die Anlage abgestimmt (Klärung Anschluss, notwendige Unterlagen, usw.).

    Unterlagen für Betreiber

    Technische Formulare

    Direktvermarktung

    Erzeugungsanlagen über 100 kW (kWp bei PV-Anlagen) müssen ihre eingespeisten Strommengen direkt vermarkten.

    Dieser Direktvermarkter ist uns bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bekannt zugeben.

    Bei Verstößen gegen die Direktvermarktungspflicht werden, gemäß der jeweiligen aktuellen Gesetzesvorgaben, Pönalen verhängt.

    Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zur Direktvermarktung, ob nachfolgende Punkte erfüllt sind:

    • Die Anlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (EEG 2023) ausgestattet, mit der der Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend der Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz

      1.) die Ist-Einspeisung abrufen können und
      2.) die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.
       
    • Ihr Kontaktdatenblatt mit edifact-Adresse für die 1:1 Marktkommunikation wird mit der Anmeldung eingereicht.
       
    • Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis ist vorhanden und liegt der Anmeldung bei.