Stromeinspeisung

Ihr Anschluss ans Netz

Die Mikro-PV-Anlage bestehen aus einem bzw. mehreren Solar-Modulen und einem Modul-Wechselrichter. Die maximale Leistung ist derzeit auf 600 W bzw. VA begrenzt.

Um ihre Mikro-PV-Anlage beim Netzbetreiber anzumelden, ist hierzu ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken es an uns zurück.

Nachfolgend die zu beachtende Hinweise (!) für Sie zusammengestellt:

Die Mikro-PV-Anlagemit Speicher bestehen aus einem bzw. mehreren Solar-Modulen, einem Modul-Wechselrichter und einem Speicher. Die maximale Leistung ist derzeit auf 600 W bzw. VA begrenzt.

Um ihre Mikro-PV-Anlage mit Speicher beim Netzbetreiber anzumelden, ist hierzu ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular Mikro-PV-Anlage und das Anmeldeformular für den Speicher aus und schicken es an uns zurück.

Außerdem benötigen wir noch folgende Unterlagen:

  • das "Datenblatt vom Speicher" ihrer Mikro-PV-Anlagen Speicher

Nachfolgend die zu beachtende Hinweise für Sie zusammengestellt:

Für PV-Anlagen bis 50 kWp hat der Gesetzesgeber ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beschlossen.
Die Regelung gilt nur, wenn sich die Solaranlagen auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden und die insgesamt installierte Leistung an diesem Verknüpfungspunkt die Kapazität des bestehenden Netzanschlusses nicht übersteigt. Für die Ermittlung der 50 kWp-Grenze ist nicht auf das Netzanschlussbegehren allein abzustellen. Vielmehr wird ggf. bereits installierte Erzeugungskapazität (Bestandsanlagen) hinzuaddiert.
Im Folgenden ist eine Checkliste mit den notwendigen Unterlagen abgestellt. Die Unterlagen müssen uns vollständig vorliegen, um das vereinfachte Genehmigungsverfahren zu starten.

Bitte beachten Sie hierzu auch das veröffentlichte Ablaufschema.

Wenn Sie sich für die Errichtung einer Erzeugungsanlage entschieden haben,  muss die Anlage bei der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH vor Baubeginn angemeldet werden, dies betrifft auch Mikro-PV-Anlagen. Hierzu wenden Sie sich an Ihren Elektroinstallateur bzw. Anlagenerrichter. 

Es wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt, statt dem Anschluss an das Niederspannungsnetz kann auch der Anschluss an das Mittelspannungsnetz erforderlich sein.  

Im Folgenden ist das Ablaufschema von der Anmeldung der Erzeugungsanlage bis zur Abrechnung aufgeführt. Des Weiteren zwei Checklisten mit einer Aufstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare.

Wichtige Dokumente, die wir vor der Inbetriebnahme benötigen

Nachfolgend Empfehlungen für Messkonzepte von Erzeugungsanlagen des VBEW (Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V).

Messkonzepte sind gemäß EEG 2023 und MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) einzureichen.

Sonderlösungen sind vor Ausführung mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Nach § 9 EEG 2023 sind Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen auszustatten, die eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und ein Abrufen der Ist-Einspeisung ermöglichen. Je nach Anlagenleistung sind hier Vorgaben zu erfüllen.

KWK- und Photovoltaikanlagen größer 25 kW müssen eine Einrichtung zur Leistungsreduzierung installiert haben. Photovoltaikanlagen, größer 100 kW, müssen unabhängig vom Inbetriebsetzungsdatum die Leistungsreduzierung und die Übertragung der Ist-Einspeisung vorweisen. KWK-Anlagen, größer als 100 KW, müssen ab 2012 die technische Einrichtung nach aktuellem EEG erfüllen.

Die Pflicht zur Installation der technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten trägt der Anlagenbetreiber.

Bei einem Pflichtverstoß gegen § 9 EEG 2023 durch den Anlagenbetreiber, kommt es zu einer Verringerung des Zahlungsanspruches nach § 52 EEG 2023.

Alle Akteure, die am Strom- und Gasmarkt teilnehmen, müssen sich und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren, insbesondere Betreiber einer Erzeugungsanlage. Hier sind Fristen einzuhalten. Näheres hierzu im unter "Allgemeine Informationen" abgestellten Flyer und der Website der Bundesnetzagentur (Link)."

Direktvermarktung

Erzeugungsanlagen über 100 kW (kWp bei PV-Anlagen) müssen ihre eingespeisten Strommengen direkt vermarkten.

Dieser Direktvermarkter ist uns bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bekannt zugeben.

Bei Verstößen gegen die Direktvermarktungspflicht werden, gemäß der jeweiligen aktuellen Gesetzesvorgaben, Pönalen verhängt.

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zur Direktvermarktung, ob nachfolgende Punkte erfüllt sind:

  • Die Anlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (EEG 2023) ausgestattet, mit der der Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend der Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz

    1.) die Ist-Einspeisung abrufen können und
    2.) die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.
     
  • Ihr Kontaktdatenblatt mit edifact-Adresse für die 1:1 Marktkommunikation wird mit der Anmeldung eingereicht.
     
  • Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis ist vorhanden und liegt der Anmeldung bei.