Stadtwerke Hof
Ihr verlässlicher Partner für Energie, Wasser, Mobilität und Freizeit
Die Stadtwerke Hof sind seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil der regionalen Infrastruktur. Mit unseren Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Mobilität und Freizeit gestalten wir das Leben in Hof und Umgebung aktiv mit. Als kommunales Unternehmen stehen wir für Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovation – immer im Dienste unserer Bürgerinnen und Bürger.
Die Veranschaulichung unserer Unternehmensstruktur zeigt das Beteiligungsverhältnis der einzelnen Firmen.
Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse des Konzerns der Stadtwerke Hof, sowie dessen Gesellschaften, veröffentlichen wir im Bundesanzeiger. Sie finden die Jahresabschlüsse hier.
Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für die Stadtwerke Hof Holding GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen – Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH, HofBad GmbH, HofBus GmbH und Stadterneuerung Hof GmbH - nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt.
1 Geltungsbereich
1.1 Wir bestellen alle Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen, soweit nicht schriftlich zusätzliche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des AN werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der AG dies ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Auftrags- oder sonstigen Bestätigungen des AN genannt sind. Die Entgegennahme von Lieferungen / Leistungen stellt keine Annahme von Bedingungen des AN dar.
2 Schriftform, Auftragsbestätigung
2.1 Aufträge über Lieferungen und Leistungen sind nur dann für uns rechtsverbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erteilt werden.
2.2 Mündliche oder telefonische Absprachen, auch im Rahmen bereits schriftlich vorliegender Aufträge, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.3 Die Nichtbeachtung dieser Bedingung durch unsere Auftragnehmer schließt jeden eventuellen Schadensersatzanspruch an uns aus, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3 Auftragsabwicklung
3.1 Der Auftrag ist unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
3.2 Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz müssen unsere Bestellnummer enthalten.
3.3 Der AN hat dem AG Änderungen in der Art der Zusammensetzung des vereinbarten Materials oder der konstruktiven Ausführung gegenüber bislang dem AG erbrachten gleichartigen Lieferungen / Leistungen schriftlich anzuzeigen.
3.4 Alle gelieferten Produkte müssen den gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten sowie den am Einsatzort geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Darüber hinaus müssen die gelieferten Produkte oder zu erbringenden Leistungen die mit uns vereinbarten Qualitätsanforderungen und technischen Spezifikationen einschließlich aller darin genannten Beilagen und Querverweisen erfüllen. Der Lieferant garantiert die Konformität der gelieferten Produkte mit der RoHS-Richtlinie sowie ihre Kennzeichnung entsprechend dem ElektroG. Der Lieferant stellt uns von jeglichen Forderungen und Ansprüchen Dritter aufgrund der Nichterfüllung der Vorschriften des ElektroG frei. Bei Verlangen ist der Lieferant verpflichtet, uns eine separate rechtsverbindliche Erklärung über die RoHS-Konformität zu übergeben. Der Lieferant verpflichtet sich auch hinsichtlich der Produkte, die nicht unmittelbar unter den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie / des ElektroG fallen, bei Bedarf an uns eine Erklärung zu übergeben.
3.5 Geforderte Dokumentationen sind wesentlicher Bestandteil der Lieferung und haben den gesetzlichen Vorschriften und dem Handels- / Branchenüblichen zu entsprechen. Sie sind vom AN in deutscher Sprache einzureichen.
3.6 Die ganze oder teilweise Übertragung des Auftrages an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den AG. In diesem Falle haftet der AN weiterhin für die Erfüllung des Auftrages.
4 Preise
4.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und schließen Nach-forderungen aller Art aus. Preiserhöhungen während des Zeitraums zwischen Auftragserteilung und Lieferung / Leistung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
4.2 Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise frei Erfüllungsort und schließen sämtliche Nebenkosten und Gebühren (Transport, Versicherung, Verpackung, usw.) bis zur Anlieferung / Aufstellung in betriebsfähigem Zustand an der vom AG genannten Empfangs-/Montagestelle ein. Die Kosten für die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen und die vertraglich vereinbarten Güte-/ Sicherheits- und Abnahmeprüfungen einschließlich Stellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte sind mit den Vertragspreisen ebenfalls abgegolten.
4.3 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5 Lieferverzug
5.1 Die vereinbarten Liefer- / Leistungstermine sind bindend. Für Terminüberschreitungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Der AN teilt dem AG unverzüglich schriftlich mit, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Termine bleibt hiervon unberührt.
6 Lieferung, Abnahme, Gefahrübergang
6.1 Nicht vereinbarte Voraus-, Teil- oder Mehrlieferungen werden nicht abgenommen.
6.2 Bis zum Tage der Meldung der Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer sind wir berechtigt, den Termin zur Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
6.3 Für jede Lieferung / Leistung des AN hat die Übergabe an der Empfangsstelle des AG gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jeder Lieferung sind Begleitpapiere (Frachtbrief, Lieferschein) beizufügen, auf welchen unsere Bestellnummer anzugeben ist.
6.4 Werden die Vertragsleistung oder Teile der Vertragsleistung nach der Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder anlässlich des Abnahmetermins als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen, so ist der AN verpflichtet, die Vertragsleistung / Teilleistung auf seine Kosten unverzüglich zurückzuholen. Der AG ist berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Abholungsfrist die Vertragsleistung / Teilleistung auf Kosten des AN an diesen zurückzusenden.
6.5 Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf den AG über, wenn die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird. Im Falle der Ziffer 6.4 findet ein Gefahrübergang auf den AG nicht vor der erneuten Übergabe gegen Empfangsbestätigung statt. Sofern eine Abnahme gesondert vereinbart ist, geht die Gefahr erst mit erfolgter Abnahme und Übergabe der Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort auf den AG über.
6.6 Wenn die Transportkosten aufgrund besonderer Vereinbarung von uns zu tragen sind, so haben Sie die günstigste Versandart zu wählen.
7 Eigentumsübergang
Das Eigentum geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes gegen Empfangsbestätigung bzw. mit der Abnahme auf den AG über.
8 Gefahrstoffe / Gefahrgüter
8.1 REACH-Bedingungen
Der Lieferant ist verpflichtet sich an sämtliche REACH-Einschränkungen und -Vorgaben zu halten. Wir sind nicht dazu verpflichtet, eine vom Lieferanten bestehende REACH-Zulassung einzuholen. Falls der Lieferant an uns Waren sendet, welche mit Stoffen versehen sind, die auf der sogenannten SVHC-Liste zu finden sind, so muss uns dies der Lieferant im Vorfeld mitteilen. Ist der Lieferant seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen, so haftet er für sämtliche Schäden in Bezug auf die Verwendung seiner gelieferten Stoffe und Zubereitungen.
8.2 Gefahrstoff-Bedingungen
Lieferanten gefährlicher Stoffe und Zubereitungen haben, spätestens mit der Lieferung, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gem. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (jeweils in der aktuellsten Fassung) auszuhändigen oder eine aktuelle Downloadversion (PDF-Datei) bereitzustellen.
8.3 Gefahrgut-Bedingungen
Bei Lieferungen von Gefahrgut ist der Lieferant zur Einhaltung von sämtlichen nationalen sowie europäischen Regelungen und Gesetze verpflichtet, insbesondere Gefahrgutverordnung i.V.m. ADR.
9 Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Der AN verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung.
Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter inklusive Bußgeldern frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem MiLoG oder auf der Verletzung der Verpflichtungen von ihm beauftragter Nachunternehmer aus dem MiLoG beruhen.
10 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
10.1 Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen werden an den AN zurückgegeben und gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigkeit an als bei uns eingegangen.
10.2 Für den elektronischen Rechnungsversand nutzen Sie bitte die Emailadresse: rechnungseingang(at)stadtwerke-hof.de
10.3 Vereinbarte Bescheinigungen, z. B. Prüfzeugnisse, Sicherheitsdatenblätter, etc. sind Bestandteil der Lieferung.
10.4 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung.
10.5 Falls nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen rein netto nach vertragsmäßiger Lieferung / Leistung und Rechnungseingang.
10.6 Vorauszahlungen und Teilzahlungen werden vom AG nur geleistet, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und wenn für den entsprechenden Betrag durch den AN Sicherheit geleistet wird. Sicherheit ist grundsätzlich durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder einer deutschen Bank zu leisten.
11 Gewährleistung
Für die Gewährleistung und Mängelrüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Einwand wegen verspäteter Mängelrüge ist ausgeschlossen.
12 Kündigung / Rücktritt aus wichtigem Grund
Der AG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn der AN einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat oder wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
13 Forderungsabtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
13.1 Forderungen des AN aus der Bestellung können nur mit schriftlicher Einwilligung des AG abgetreten oder Dritten zur Einziehung überlassen werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
13.2 Eine Aufrechnung von Forderungen seitens des AN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN besteht nicht.
14 Schutzrechte
Die erbrachten Lieferungen / Leistungen werden vom AN frei von Rechten Dritter wie Urheber-, Eigentums- und gewerblichen Schutzrechten erbracht. Bei Nichterfüllung ist der AG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.
15 Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Informationen, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Subunternehmen sind entsprechend zu verpflichten.
16 Datenschutz
Die Datenspeicherung erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
17 Schlussbestimmungen
17.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) Anwendung.
17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Hof/Saale.
17.3 Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
17.4 Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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Versandanschrift für LKW-Sendungen, Pakete und Päckchen:
Zentrallager, Unterkotzauer Weg 25, 95028 Hof
Warenannahmezeiten:
Montag bis Donnerstag
07.30 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.00 Uhr
Avis unter Telefonnummer 09281 812-316 oder -317
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Bekanntgabe gemäß REMIT
Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. REMIT bietet einen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Marktmissbrauch im Bereich der Energiegroßhandelsmärkte und begründet für Marktteilnehmer unter anderem eine Publizitätspflicht für ihnen vorliegende Insiderinformationen.
Unsere gesamte Geschäftstätigkeit unterliegt den Grundsätzen der Professionalität, Fairness und Integrität. Dabei halten wir unabhängig vom Ort unserer Tätigkeit stets alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Die Stadtwerke Hof Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften werden auf dieser Seite und ggf. auf anderen verbundenen oder verknüpften Seiten ihrer Internet-Präsenz Informationen veröffentlichen, deren Bekanntgabe gemäß REMIT erforderlich ist.
Derzeit sind keine meldepflichtigen Informationen vorhanden.
1854 | Bau des Gaswerkes im Unterkotzauer Weg Der Stadtmagistrat beschließt die Einführung der Gasbeleuchtung und die Beteiligung der Stadt Hof an der zu gründenden Aktiengesellschaft. | |
1890 | Bau einer städtischen Wasserleitung aus dem Erschließungsgebiet bei Konradsreuth mit einer Länge von 12 km | |
1901 | Siemens & Halske, Berlin, eröffnet das Elektrizitätswerk. Für eine Kilowattstunde bezahlen die Hofer 70 Pfennig; das sind zu dieser Zeit 6 Glas Bier. | |
August 1901 | Inbetriebnahme der Straßenbahn Für 10 Pfennig können die Hofer mit 20 km/h durch die Stadt fahren. Den Auftrag für den Bau der Straßenbahn hatte der Stadtmagistrat ein Jahr zuvor an die Firma Siemens & Halske erteilt. Sie befuhr die 4,1 km lange Stecke zwischen Bahnhof und Friedhof, wird aber im Januar 1920 wegen Unrentabilität stillgelegt. | |
August 1920 | Das Elektrizitätswerk geht in den Besitz der Stadt über. Der Betrieb der Straßenbahn wird wieder aufgenommen. | |
1922 | endgültige Einstellung des Straßenbahnbetriebes wegen zu hoher Kosten | |
Oktober 1934 | Einführung von Omnibussen durch die Nürnberger Verkehrs AG | |
August 1935 | Der Omnibusbetrieb wird von der Stadt Hof übernommen. In den folgenden Jahren wächst ein passabler Fuhrpark heran – von 1935 bis 1949 schwankt die Zahl der einsatzfähigen Omnibusse zwischen 7 und 10. Bis 1960 sind durchschnittlich 15 Fahrzeuge im Einsatz, 1971 sind es 22. | |
1945 | Obwohl die Versorgung des Elektrizitätswerkes mit Brennstoff nach dem Krieg problematisch ist, kann der mittlerweile um das Fünffache gestiegene Strombedarf durch den Bau neuer Transformatorenstationen gedeckt werden. | |
1952 | Das Hofer Hallenbad wird in Betrieb genommen | |
1955 bis 1957 | Ableitung von Goldbach und Steinbach am Nordhang des Kornberges im Fichtelgebirge Bau einer Aufbereitungsanlage für Oberflächenwasser Bau der Fernwasserleitung von Martinlamitz nach Hof | |
Anfang der 60er | Bau der Grundwassererschließungsanlage im Weißenstädter Becken | |
1965 | Einführung des Ferngases | |
1971 | Umstellung von Kokereigas auf umweltfreundliches Erdgas | |
1974 | Bau des neuen Verwaltungsgebäudes Später kommen Werkstätten, Lager, der Fuhrpark und die Netzleitstelle hinzu. | |
1983 | frühere „Badeanstalt“ an der Saale wird zum attraktionsreichen Hofer FreiBad | |
25. April 1986 | Ursprung der Fernwärme in Hof Grundsatzbeschluss des Hofer Stadtrates für den Bau des Blockheizkraftwerkes (BHKW) im jetzigen HofBad | |
Oktober 1989 | Inbetriebnahme des ersten Blockheizkraftwerkes im HofBad | |
April 1990 | Eröffnung des HofBad als modernes Erlebnisbad nach dreijähriger Renovierung | |
1991 | Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes der Stadtwerke Hof | |
1992 | Fertigstellung des BHKW Kulmbacher Straße | |
1994 | Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der Stadtwerke Hof Installation zweier 100-Meter-Rutschen im FreiBad | |
1995 | Erster Teil des BHKW Pinzigweg geht ans Netz Beginn des Umbaus von Ampelanlagen im Stadtgebiet Diese Maßnahme hat das Ziel, Verspätungen zu vermeiden und damit Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten einzuhalten. | |
1997 | Zweiter Teil des BHKW Pinzigweg geht ans Netz | |
1998 | Gründung der HofBus GmbH Inbetriebnahme des BHKW Birkenweg | |
1999 | Übernahme des Heizkraftwerkes bei der Firma Carl Macher GmbH & Co., Brunnenthal Inbetriebnahme des BHKW Blockheizkraftwerkes Leopoldstraße | |
Juli 1999 | Gründung der Stadtwerke Hof GmbH, somit Herauslösung des Eigenbetriebes aus der Stadtverwaltung | |
2000 | Inbetriebnahme der Heizzentrale Lilienthalstraße Erneuerung des Eingangs- und Umkleidebereich sowie der Kassenanlage im FreiBad | |
2001 | Neubau der Jahreskabinen und einer Cafèteria im FreiBad | |
2002 | Inbetriebnahme des BHKW Luisenburg | |
2003 | Erweiterung des BHKW Pinzigweg um 2 Motoren | |
2006 | Eröffnung der HofSauna Auf ca. 1.100 m² entstehen 7 Saunen, Whirlpool, Fußbäder, Erlebnisduschen, Bistro und Wellnessbereich. | |
2007 | Bau eines barrierefreien Eingangsbereiches ins Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Hof | |
Oktober 2007 | Bau einer Erdgastankstelle in Hof an der Walter-Tankstelle, Kulmbacher Str. 40, Hof | |
Dezember 2007 | Kauf der Stadterneuerung Hof GmbH | |
2008 | Einführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung in FreiBad und HofBad(u. a. solare Brauchwassererwärmung im HofBad, Solarabsorberanlage im FreiBad, Optimierung der Lüftungs-& Hiezungsanlagen) | |
April 2008 | Neugestaltung des Sprungturmes im FreiBad | |
Dezember 2008 | Umzug des Hauptbüros der Stadterneuerung ins Verwaltungsgebäude der Stadtwerke | |
Herbst 2009 | Umgestaltung des Kundenzentrums | |
Januar 2010 | Gründung der Hofer Energiedienstleistungen GmbH als Tochter der Stadtwerke-Holding, Gegenstand: Erzeugung, Bezug, Handel und Verteilung von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme und das Erbringen damit verbundener Dienstleistungen | |
2011 |
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2012 | Verkauf des Heizkraftwerkes bei der Firma Carl Macher GmbH & Co., Brunnenthal | |
2014 | 50-jähriges Gründungsjubiläum der Stadterneuerung HofGmbH als kommunale Wohnungsbaugesellschaft mit Mieterfesten in den Wohngebieten Bahnhofsviertel, Friedensstraße, Krötenbruck, Lutherstraße, Sigmundsgraben und Vertl | |
Januar 2017 | Verschmelzung der HofVerkehr GmbH zur HofBus GmbH | |
August 2018 | Bau von vier E-Ladesäulen im Hofer Stadtgebiet (Rathaus, Oberer Anger, Nailaer Straße, Kreuzsteinstraße) | |
2019 | Eröffnung von Eislounge und Panoramasauna im Obergeschoss der HofSauna sowie Schließung der Massagepraxis | |
2020 | Umfirmierung von HEW Hof Energie + Wasser GmbH zu Stadtwerke Energie + Wasser GmbH, von Stadtwerke Hof GmbH zu Stadtwerke Hof Holding GmbH | |
2022 | Beschäftigung von 300 Mitarbeitern im Konzern der Stadtwerke Hof | |
Mai 2022 | Eröffnung zwei neuer Kletterwände im FreiBad | |
August 2022 | Anschluss des Neubaugebietes am Rosenbühl an das Strom-, Gas-, Wasser- und Breitbandnetz Anschluss des ersten Kunden an das Breitbandnetz | |
2022/2023 | Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes |