Stadtwerke Hof

Ihr verlässlicher Partner für Energie, Wasser, Mobilität und Freizeit

Die Stadtwerke Hof sind seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil der regionalen Infrastruktur. Mit unseren Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Mobilität und Freizeit gestalten wir das Leben in Hof und Umgebung aktiv mit. Als kommunales Unternehmen stehen wir für Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovation – immer im Dienste unserer Bürgerinnen und Bürger.

Die Veranschaulichung unserer Unternehmensstruktur zeigt das Beteiligungsverhältnis der einzelnen Firmen.

Jahresabschlüsse

Die Jahresabschlüsse des Konzerns der Stadtwerke Hof, sowie dessen Gesellschaften, veröffentlichen wir im Bundesanzeiger. Sie finden die Jahresabschlüsse hier.

Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für die Stadtwerke Hof Holding GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen – Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH, HofBad GmbH, HofBus GmbH und Stadterneuerung Hof GmbH - nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt. 

1 Geltungsbereich

1.1 Wir bestellen alle Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen, soweit nicht schriftlich zusätzliche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden.

1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des AN werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der AG dies ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Auftrags- oder sonstigen Bestätigungen des AN genannt sind. Die Entgegennahme von Lieferungen / Leistungen stellt keine Annahme von Bedingungen des AN dar.

  

2 Schriftform, Auftragsbestätigung

2.1 Aufträge über Lieferungen und Leistungen sind nur dann für uns rechtsverbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erteilt werden.

2.2 Mündliche oder telefonische Absprachen, auch im Rahmen bereits schriftlich vorliegender Aufträge, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.3 Die Nichtbeachtung dieser Bedingung durch unsere Auftragnehmer schließt jeden eventuellen Schadensersatzanspruch an uns aus, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

3 Auftragsabwicklung

3.1 Der Auftrag ist unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

3.2 Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz müssen unsere Bestellnummer enthalten.

3.3 Der AN hat dem AG Änderungen in der Art der Zusammensetzung des vereinbarten Materials oder der konstruktiven Ausführung gegenüber bislang dem AG erbrachten gleichartigen Lieferungen / Leistungen schriftlich anzuzeigen.

3.4 Alle gelieferten Produkte müssen den gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten sowie den am Einsatzort geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Darüber hinaus müssen die gelieferten Produkte oder zu erbringenden Leistungen die mit uns vereinbarten Qualitätsanforderungen und technischen Spezifikationen einschließlich aller darin genannten Beilagen und Querverweisen erfüllen. Der Lieferant garantiert die Konformität der gelieferten Produkte mit der RoHS-Richtlinie sowie ihre Kennzeichnung entsprechend dem ElektroG. Der Lieferant stellt uns von jeglichen Forderungen und Ansprüchen Dritter aufgrund der Nichterfüllung der Vorschriften des ElektroG frei. Bei Verlangen ist der Lieferant verpflichtet, uns eine separate rechtsverbindliche Erklärung über die RoHS-Konformität zu übergeben. Der Lieferant verpflichtet sich auch hinsichtlich der Produkte, die nicht unmittelbar unter den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie / des ElektroG fallen, bei Bedarf an uns eine Erklärung zu übergeben.

3.5 Geforderte Dokumentationen sind wesentlicher Bestandteil der Lieferung und haben den gesetzlichen Vorschriften und dem Handels- / Branchenüblichen zu entsprechen. Sie sind vom AN in deutscher Sprache einzureichen.

3.6 Die ganze oder teilweise Übertragung des Auftrages an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den AG. In diesem Falle haftet der AN weiterhin für die Erfüllung des Auftrages.

4 Preise

4.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und schließen Nach-forderungen aller Art aus. Preiserhöhungen während des Zeitraums zwischen Auftragserteilung und Lieferung / Leistung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.

4.2 Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise frei Erfüllungsort und schließen sämtliche Nebenkosten und Gebühren (Transport, Versicherung, Verpackung, usw.) bis zur Anlieferung / Aufstellung in betriebsfähigem Zustand an der vom AG genannten Empfangs-/Montagestelle ein. Die Kosten für die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen und die vertraglich vereinbarten Güte-/ Sicherheits- und Abnahmeprüfungen einschließlich Stellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte sind mit den Vertragspreisen ebenfalls abgegolten.

4.3 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5 Lieferverzug

5.1 Die vereinbarten Liefer- / Leistungstermine sind bindend. Für Terminüberschreitungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Der AN teilt dem AG unverzüglich schriftlich mit, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Termine bleibt hiervon unberührt.

6 Lieferung, Abnahme, Gefahrübergang

6.1 Nicht vereinbarte Voraus-, Teil- oder Mehrlieferungen werden nicht abgenommen.

6.2 Bis zum Tage der Meldung der Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer sind wir berechtigt, den Termin zur Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

6.3 Für jede Lieferung / Leistung des AN hat die Übergabe an der Empfangsstelle des AG gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jeder Lieferung sind Begleitpapiere (Frachtbrief, Lieferschein) beizufügen, auf welchen unsere Bestellnummer anzugeben ist.

6.4 Werden die Vertragsleistung oder Teile der Vertragsleistung nach der Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder anlässlich des Abnahmetermins als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen, so ist der AN verpflichtet, die Vertragsleistung / Teilleistung auf seine Kosten unverzüglich zurückzuholen. Der AG ist berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Abholungsfrist die Vertragsleistung / Teilleistung auf Kosten des AN an diesen zurückzusenden.

6.5 Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf den AG über, wenn die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird. Im Falle der Ziffer 6.4 findet ein Gefahrübergang auf den AG nicht vor der erneuten Übergabe gegen Empfangsbestätigung statt. Sofern eine Abnahme gesondert vereinbart ist, geht die Gefahr erst mit erfolgter Abnahme und Übergabe der Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort auf den AG über.

6.6 Wenn die Transportkosten aufgrund besonderer Vereinbarung von uns zu tragen sind, so haben Sie die günstigste Versandart zu wählen.

7 Eigentumsübergang

Das Eigentum geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes gegen Empfangsbestätigung bzw. mit der Abnahme auf den AG über.

8 Gefahrstoffe / Gefahrgüter

8.1 REACH-Bedingungen

Der Lieferant ist verpflichtet sich an sämtliche REACH-Einschränkungen und -Vorgaben zu halten. Wir sind nicht dazu verpflichtet, eine vom Lieferanten bestehende REACH-Zulassung einzuholen. Falls der Lieferant an uns Waren sendet, welche mit Stoffen versehen sind, die auf der sogenannten SVHC-Liste zu finden sind, so muss uns dies der Lieferant im Vorfeld mitteilen. Ist der Lieferant seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen, so haftet er für sämtliche Schäden in Bezug auf die Verwendung seiner gelieferten Stoffe und Zubereitungen.

8.2 Gefahrstoff-Bedingungen

Lieferanten gefährlicher Stoffe und Zubereitungen haben, spätestens mit der Lieferung, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gem. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (jeweils in der aktuellsten Fassung) auszuhändigen oder eine aktuelle Downloadversion (PDF-Datei) bereitzustellen.

8.3 Gefahrgut-Bedingungen

Bei Lieferungen von Gefahrgut ist der Lieferant zur Einhaltung von sämtlichen nationalen sowie europäischen Regelungen und Gesetze verpflichtet, insbesondere Gefahrgutverordnung i.V.m. ADR.

9 Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Der AN verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung.

Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter inklusive Bußgeldern frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem MiLoG oder  auf der Verletzung der Verpflichtungen von ihm beauftragter Nachunternehmer aus dem MiLoG beruhen.

10 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

10.1 Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen werden an den AN zurückgegeben und gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigkeit an als bei uns eingegangen.

10.2 Für den elektronischen Rechnungsversand nutzen Sie bitte die Emailadresse: rechnungseingang(at)stadtwerke-hof.de

10.3 Vereinbarte Bescheinigungen, z. B. Prüfzeugnisse, Sicherheitsdatenblätter, etc. sind Bestandteil der Lieferung.

10.4 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung.

10.5 Falls nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen rein netto nach vertragsmäßiger Lieferung / Leistung und Rechnungseingang.

10.6 Vorauszahlungen und Teilzahlungen werden vom AG nur geleistet, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und wenn für den entsprechenden Betrag durch den AN Sicherheit geleistet wird. Sicherheit ist grundsätzlich durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder einer deutschen Bank zu leisten.

11 Gewährleistung

Für die Gewährleistung und Mängelrüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Einwand wegen verspäteter Mängelrüge ist ausgeschlossen.

12 Kündigung / Rücktritt aus wichtigem Grund

Der AG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn der AN einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat oder wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.

13 Forderungsabtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

13.1 Forderungen des AN aus der Bestellung können nur mit schriftlicher Einwilligung des AG abgetreten oder Dritten zur Einziehung überlassen werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

13.2 Eine Aufrechnung von Forderungen seitens des AN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN besteht nicht.

14 Schutzrechte

Die erbrachten Lieferungen / Leistungen werden vom AN frei von Rechten Dritter wie Urheber-, Eigentums- und gewerblichen Schutzrechten erbracht. Bei Nichterfüllung ist der AG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

15 Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Informationen, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Subunternehmen sind entsprechend zu verpflichten.

16 Datenschutz

Die Datenspeicherung erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

17 Schlussbestimmungen

17.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) Anwendung.

17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Hof/Saale.

17.3 Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

17.4 Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

 __________________________________________________________________________

Versandanschrift für LKW-Sendungen, Pakete und Päckchen:

Zentrallager, Unterkotzauer Weg 25, 95028 Hof

Warenannahmezeiten:

Montag bis Donnerstag
07.30 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
07.30 – 12.00 Uhr

Avis unter Telefonnummer 09281 812-316 oder -317

 __________________________________________________________________________

Bekanntgabe gemäß REMIT 

Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. REMIT bietet einen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Marktmissbrauch im Bereich der Energiegroßhandelsmärkte und begründet für Marktteilnehmer unter anderem eine Publizitätspflicht für ihnen vorliegende Insiderinformationen.
 
Unsere gesamte Geschäftstätigkeit unterliegt den Grundsätzen der Professionalität, Fairness und Integrität. Dabei halten wir unabhängig vom Ort unserer Tätigkeit stets alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Die Stadtwerke Hof Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften werden auf dieser Seite und ggf. auf anderen verbundenen oder verknüpften Seiten ihrer Internet-Präsenz Informationen veröffentlichen, deren Bekanntgabe gemäß REMIT erforderlich ist.
 
Derzeit sind keine meldepflichtigen Informationen vorhanden.

1854                                      Bau des Gaswerkes im Unterkotzauer Weg
Der Stadtmagistrat beschließt die Einführung der Gasbeleuchtung und die Beteiligung der Stadt Hof an der zu gründenden Aktiengesellschaft.
1890Bau einer städtischen Wasserleitung aus dem Erschließungsgebiet bei Konradsreuth mit einer Länge von 12 km
1901Siemens & Halske, Berlin, eröffnet das Elektrizitätswerk. Für eine Kilowattstunde bezahlen die Hofer 70 Pfennig; das sind zu dieser Zeit 6 Glas Bier.
August 1901Inbetriebnahme der Straßenbahn
Für 10 Pfennig können die Hofer mit 20 km/h durch die Stadt fahren. Den Auftrag für den Bau der Straßenbahn hatte der Stadtmagistrat ein Jahr zuvor an die Firma Siemens & Halske erteilt. Sie befuhr die 4,1 km lange Stecke zwischen Bahnhof und Friedhof, wird aber im Januar 1920 wegen Unrentabilität stillgelegt.
August 1920Das Elektrizitätswerk geht in den Besitz der Stadt über.
Der Betrieb der Straßenbahn wird wieder aufgenommen.
1922endgültige Einstellung des Straßenbahnbetriebes wegen zu hoher Kosten
Oktober 1934Einführung von Omnibussen durch die Nürnberger Verkehrs AG
August 1935Der Omnibusbetrieb wird von der Stadt Hof übernommen.
In den folgenden Jahren wächst ein passabler Fuhrpark heran – von 1935 bis 1949 schwankt die Zahl der einsatzfähigen Omnibusse zwischen 7 und 10. Bis 1960 sind durchschnittlich 15 Fahrzeuge im Einsatz, 1971 sind es 22.
1945Obwohl die Versorgung des Elektrizitätswerkes mit Brennstoff nach dem Krieg problematisch ist, kann der mittlerweile um das Fünffache gestiegene Strombedarf durch den Bau neuer Transformatorenstationen gedeckt werden.
1952Das Hofer Hallenbad wird in Betrieb genommen
1955 bis 1957Ableitung von Goldbach und Steinbach am Nordhang des Kornberges im Fichtelgebirge
Bau einer Aufbereitungsanlage für Oberflächenwasser
Bau der Fernwasserleitung von Martinlamitz nach Hof
Anfang der 60erBau der Grundwassererschließungsanlage im Weißenstädter Becken
1965Einführung des Ferngases
1971Umstellung von Kokereigas auf umweltfreundliches Erdgas
1974Bau des neuen Verwaltungsgebäudes 
Später kommen Werkstätten, Lager, der Fuhrpark und die Netzleitstelle hinzu.
1983frühere „Badeanstalt“ an der Saale wird zum attraktionsreichen Hofer FreiBad
25. April 1986Ursprung der Fernwärme in Hof
Grundsatzbeschluss des Hofer Stadtrates für den Bau des Blockheizkraftwerkes (BHKW) im jetzigen HofBad
Oktober 1989Inbetriebnahme des ersten Blockheizkraftwerkes im HofBad
April 1990Eröffnung des HofBad als modernes Erlebnisbad nach dreijähriger Renovierung
1991Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes der Stadtwerke Hof
1992Fertigstellung des BHKW Kulmbacher Straße
1994Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der Stadtwerke Hof
Installation zweier 100-Meter-Rutschen im FreiBad
1995Erster Teil des BHKW Pinzigweg geht ans Netz
Beginn des Umbaus von Ampelanlagen im Stadtgebiet
Diese Maßnahme hat das Ziel, Verspätungen zu vermeiden und damit Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten einzuhalten.
1997Zweiter Teil des BHKW Pinzigweg geht ans Netz
1998Gründung der HofBus GmbH
Inbetriebnahme des BHKW Birkenweg
1999Übernahme des Heizkraftwerkes bei der Firma Carl Macher GmbH & Co., Brunnenthal Inbetriebnahme des BHKW Blockheizkraftwerkes Leopoldstraße
Juli 1999Gründung der Stadtwerke Hof GmbH, somit Herauslösung des Eigenbetriebes aus der Stadtverwaltung
2000Inbetriebnahme der Heizzentrale Lilienthalstraße
Erneuerung des Eingangs- und Umkleidebereich sowie der Kassenanlage im FreiBad
2001Neubau der Jahreskabinen und einer Cafèteria im FreiBad
2002Inbetriebnahme des BHKW Luisenburg
2003Erweiterung des BHKW Pinzigweg um 2 Motoren
2006Eröffnung der HofSauna
Auf ca. 1.100 m² entstehen 7 Saunen, Whirlpool, Fußbäder, Erlebnisduschen, Bistro und Wellnessbereich.
2007Bau eines barrierefreien Eingangsbereiches ins Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Hof
Oktober 2007Bau einer Erdgastankstelle in Hof an der Walter-Tankstelle, Kulmbacher Str. 40, Hof
Dezember 2007Kauf der Stadterneuerung Hof GmbH
2008Einführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung in FreiBad und HofBad(u. a. solare Brauchwassererwärmung im HofBad, Solarabsorberanlage im FreiBad, Optimierung der Lüftungs-& Hiezungsanlagen)
April 2008Neugestaltung des Sprungturmes im FreiBad
Dezember 2008Umzug des Hauptbüros der Stadterneuerung ins Verwaltungsgebäude der Stadtwerke
Herbst 2009Umgestaltung des Kundenzentrums
Januar 2010Gründung der Hofer Energiedienstleistungen GmbH als Tochter der Stadtwerke-Holding, Gegenstand: Erzeugung, Bezug, Handel und Verteilung von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme und das Erbringen damit verbundener Dienstleistungen
2011
Anschaffung des ersten vollelektrischen Fahrzeugs im Fuhrpark der Stadtwerke Hof
Fertigstellung und Bezug des Neubaus Mehrgenerationenhaus "WAL" am Sigmundsgraben
2012Verkauf des Heizkraftwerkes bei der Firma Carl Macher GmbH & Co., Brunnenthal
201450-jähriges Gründungsjubiläum der Stadterneuerung HofGmbH als kommunale Wohnungsbaugesellschaft mit Mieterfesten in den Wohngebieten Bahnhofsviertel, Friedensstraße, Krötenbruck, Lutherstraße, Sigmundsgraben und Vertl
Januar 2017Verschmelzung der HofVerkehr GmbH zur HofBus GmbH
August 2018Bau von vier E-Ladesäulen im Hofer Stadtgebiet (Rathaus, Oberer Anger, Nailaer Straße, Kreuzsteinstraße)
2019Eröffnung von Eislounge und Panoramasauna im Obergeschoss der HofSauna sowie Schließung der Massagepraxis
2020Umfirmierung von HEW Hof Energie + Wasser GmbH zu Stadtwerke Energie + Wasser GmbH, von Stadtwerke Hof GmbH zu Stadtwerke Hof Holding GmbH
2022Beschäftigung von 300 Mitarbeitern im Konzern der Stadtwerke Hof
Mai 2022Eröffnung zwei neuer Kletterwände im FreiBad
August 2022Anschluss des Neubaugebietes am Rosenbühl an das Strom-, Gas-, Wasser- und Breitbandnetz
Anschluss des ersten Kunden an das Breitbandnetz    
2022/2023Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes