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Strom-Heiztarif E-Mobil

für Speicherheizung/Wärmepumpe/E-Mobil

Falls Sie Strom zum Heizen nutzen möchten, gelten dafür besondere Tarife.
Hier finden Sie Strompreisprodukte für Speicherheizanlagen und Wärmepumpen:

Veröffentlichungen

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 22. Mai 2023:

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Energiepreis
  • Konzessionsabgabe
  • KWKG-Aufschlag
  • § 19 StromNEV-Umlage
  • Offshore-Haftungsumlage
  • Umlage Abschaltbare Lasten
  • Netzentgelte
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer


Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
KWK-G Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage 
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mehrwertsteuer (in der jeweils gesetzlichen Höhe)
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.