Stromnetz

Verträge

 
Zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH und dem Lieferanten Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH besteht eine Vereinbarung über die Übergangsversorgung gemäß §38a EnWG mit Wirkung ab dem 01.01.2026.
 

Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise, zu denen die Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH (Lieferant) die Übergangsversorgung durchführt, sind auf deren Internetseite veröffentlicht.