HofStrom

Ihre Energie zum fairen Preis

HofStrom privat (gültig ab 01.09.2023)

  • Verbrauchspreis*: 39,82 ct/kWh
  • Grundpreis*: 14,05 Euro/pro Monat 

 

 

HofStrom profi ab einem Verbrauch über 5.500 kWh (gültig ab 01.09.2023)                         

  • Verbrauchspreis*: 39,52 ct/kWh
  • Grundpreis*: 14,05 Euro/Monat

*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 %) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.

HofStrom natur

Ökostrom aus Wasserkraft

HofStrom natur (gültig ab 01.09.2023)

  • Verbrauchspreise*: 40,91 ct/kWh
  • Grundpreis*: 15,04 Euro/Monat

*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.

HofStrom e-mobil

Ökostrom aus Wasserkraft

HofStrom e-mobil (gültig ab 01.09.2023)

  • Hochtarif*:    36,16 ct/kWh
  • Niedertarif*:  29,70 ct/kWh
  • Grundpreis*:   5,85 Euro/Monat

 

HofStrom e-mobil ET (gültig ab 01.09.2023)

  • Arbeitspreis*:   33,26 ct/Monat
  • Grundpreis*:   5,85 Euro/Monat

*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.

Niedertarifzeiten

Verantwortlich für die Niedertarifzeiten ist der jeweilige Netzbetreiber. Als Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) gelten im  Netzgebiet der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH bis auf Weiteres folgende Niedertarifzeiten:
Montag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Sonntag und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr


Mit unseren Produkten HofStrom natur, HofStrom e-mobil und HofStrom e-mobil ET unterstützen Sie den Ausbau und die Förderung von Erneuerbaren Energien im Bereich Wasserkraft. 

Voraussetzung für die Tarife HofStrom e-mobil und HofStrom e-mobil ET ist ein separater Zähler und die Möglichkeit, die Verbrauchsstelle bzw. das Endgerät (wie z. B. eine Wallbox) unterbrechen/abschalten zu können.

Informieren Sie sich bei Ihrem Elektriker oder in unserem Kundenzentrum unter 09281 812-399.

HofStrom duo

Perfekt für Doppeltarifzähler

HofStrom duo (gültig ab 01.09.2023)

  • Hochtarif*:      40,69 ct/kWh
  • Niedertarif*:    34,46 ct/kWh
  • Grundpreis*:  13,54 Euro/Monat

*Gültige Preise ab 01.09.2023. Die Preise sind Bruttopreise (inkl. 19 % MwSt.) und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben.

Niedertarifzeiten

Verantwortlich für die Niedertarifzeiten ist der jeweilige Netzbetreiber. Als Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) gelten im  Netzgebiet der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH bis auf Weiteres folgende Niedertarifzeiten:
Montag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Sonntag und an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr


HofStrom duo eignet sich für alle Kunden, die einen Großteil ihres Stromverbrauchs auf die Nacht oder das Wochenende verlagern können.
Schon bei einer 40%igen Nutzung in der Niedrigpreiszeit können Sie von der Preisregelung profitieren. Wechseln Sie jetzt!

Grundversorgung/Ersatzversorgung

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH für die Allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.

Allgemeine Bedingungen und Informationen:

 Grundversorgung:

Ersatzversorgung:

Ersatzversorgung leistungsgemessener Kunden:

Hinweis

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden erfolgt nach dem separaten Preisblatt (Ersatzversorgung von leistungsgemessenen Kunden).

Auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de finden Sie zusätzliche Hinweis zur Höhe aller Umlagen.

Strom-Heiztarif

Falls Sie Strom zum Heizen nutzen möchten, gelten dafür besondere Tarife. Hier finden Sie Strompreisprodukte für Speicherheizanlagen und Wärmepumpen.

Formulare

Verträge, Anmeldung, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Sonstige Leistungen, Abwendungsvereinbarung

E-Ladesäulen

Ladeleistung 22 kW

Hier kann Strom an den Ladesäulen der Stadtwerke Hof getankt werden:

  • Oberer Anger (gegenüber vom HofBad)
  • Kreuzsteinstraße
  • parallel zur Nailaer Straße
  • vor dem Rathaus in der Klosterstraße
  • sowie auf dem Parkplatz des Theaters Hof in der Kulmbacher Straße 5 an zwei Ladesäulen

Als Dienstleister betreiben die Stadtwerke Hof drei weitere Ladesäulen:

  • am Automobilzulieferpark in der Ferdinand-Porsche-Straße (Eigentum der Stadt Hof)
  • zwei Ladesäulen in der Ernst-Reuter-Straße vor dem Autohaus Müller (Eigentum automüller)

Zudem steht eine kostenlose Ladesäule für Kunden und eigene Elektrofahrzeuge der Stadtwerke Hof am Betriebshof.


Die Benutzung der Ladesäulen gestaltet sich ganz einfach über die LadeVerbundPlus-App. Stromkunden der Stadtwerke Hof erhalten einen ermäßigten Preis beim Stromtanken.

Wie das funktioniert, erfahren Sie hier auf der Website des LadeVerbundPlus.

Der ermäßigte Tarif gilt auch an den 950 öffentlichen Ladesäulen des LadeVerbundPlus. Eine Übersicht aller Mitglieder, einen Ladesäulenfinder sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ladeverbundplus.de.

Sie haben noch Fragen? Hier sind die häufigsten Themen gesammelt und mit entsprechenden Antworten hinterlegt.
 

Natürlich kümmern auch wir uns gerne um Ihre Anliegen. Kunden können sich telefonisch an Herrn Sven Hofmann unter der Telefonnummer 09281 812-399 wenden.

Wichtige Informationen

Stadtwerke Hof Wallbox

Am liebsten tanke ich zuhause

Tanken Sie Ihr Elektrofahrzeug zu einhundert Prozent CO2-neutral mit HofStrom e-mobil oder HofStrom natur über Ihre Stadtwerke-Wallbox in der Garage bzw. Carport.

Sie erhalten in Kombination mit unseren HofStrom-Produkten eine Treueprämie. 

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Ihre Ansprechpartner:
Sven Hofmann & Martina Zaus
Tel.: 09281 812-399

Wichtige Informationen zur Installation von Wallboxen finden Sie unter nachstehendem Link:

Informationsschreiben Elektromobilität

Häufige Fragen zur Wallbox

Die normale im Haushalt verbaute Steckdose ist für das dauerhafte Aufladen von Elektroautos nicht ausgelegt. Es dauert länger, bis das Auto aufgeladen ist; zudem besteht das Risiko, dass die Steckdose oder die Zuleitung zur Steckdose überhitzen.

Stadtwerke Hof Wallbox der Firma Walther:
809 Euro (brutto) für Stromkunden der Stadtwerke Hof*, 909 Euro (brutto) für Nichtkunden.

Stadtwerke Hof Wallbox der Firma ABL:
729 Euro (brutto) für Stromkunden der Stadtwerke Hof*, 829 Euro (brutto) für Nichtkunden.

(*Vorausgesetzt, der Kunde bleibt für weitere zwei Jahre mit seiner Stromversorgung bei den Stadtwerken Hof. Die 100 Euro Preisersparnis werden wie folgt ausgezahlt: 50 € Sofortrabatt und dann noch jeweils 25 € Rabatt auf die nächsten beiden Jahresabrechnungen (ausgenommen Schlussabrechnung)). 
 

Die Installation der Wallbox erfolgt über ein vom Kunden beauftragtes, eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen, welches die Wallbox auch beim Netzbetreiber anmelden muss. Der Elektriker muss vorab prüfen, ob der elektrische Hausanschluss die nötige Absicherung aufweist. Gerne kümmern sich die Stadtwerke Hof um alles. 

Veröffentlichungen

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 22. Mai 2023:

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Energiepreis
  • Konzessionsabgabe
  • KWKG-Aufschlag
  • § 19 StromNEV-Umlage
  • Offshore-Haftungsumlage
  • Umlage Abschaltbare Lasten
  • Netzentgelte
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer


Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
KWK-G Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage 
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mehrwertsteuer (in der jeweils gesetzlichen Höhe)
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.