Smart-Meter-Angebote sorgfältig prüfen

Kommerzielle Smart-Meter-Angebote sorgen derzeit für Verunsicherung.

Aktuell sorgen kommerzielle Schreiben zum kurzfristigen Einbau intelligenter Stromzähler für Verunsicherung. Die Stadtwerke Hof stellen klar: Diese Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken und sind keine behördliche oder gesetzliche Aufforderung zum Zählerwechsel.

Derzeit erhalten die Stadtwerke Hof vermehrt Anfragen zu Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH. Dabei handelt es sich um das kommerzielle Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers.

Wer ein solches Angebot unterschreibt, kann damit einen Vertrag abschließen und einen Wechsel des Messstellenbetreibers veranlassen. Dabei können andere Preise, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und zusätzliche Kosten gelten als beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Ersparnis nicht automatisch

Die beworbene Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG entsteht nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters. Voraussetzung ist grundsätzlich eine entsprechend leistungsstarke und steuerbare Verbrauchseinrichtung – etwa eine Wärmepumpe, eine private Wallbox, eine Klimaanlage oder ein Stromspeicher. Zudem müssen die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Hof beträgt die maximale pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 im Jahr 2026 bei Erfüllung aller Voraussetzungen 114,63 Euro brutto pro Jahr. Die tatsächliche Reduzierung kann im Einzelfall geringer ausfallen.

Welches Modul passt zu mir?

Mit dem Tarif- und Modulrechner der Stadtwerke Hof können Betreiberinnen und Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen unverbindlich vergleichen, ob Modul 1 oder Modul 2 für sie günstiger ist.
 Hier geht's zum Modulrechner.


Das empfehlen die Stadtwerke Hof

  • Unterschreiben Sie keine Unterlagen unter Zeitdruck.
  • Prüfen Sie Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und mögliche Zusatzkosten.
  • Vergleichen Sie das Angebot mit den Konditionen des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
  • Nutzen Sie bei Unsicherheiten die offiziellen Kontaktwege der Stadtwerke Hof.

Für einen gesetzlich vorgesehenen Zählerwechsel müssen Kundinnen und Kunden nicht selbst einen privaten Anbieter beauftragen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber informiert die betroffenen Haushalte rechtzeitig.

Wer bereits unterschrieben hat, sollte die Vertragsunterlagen umgehend prüfen. Bei Fernabsatzverträgen besteht häufig ein 14-tägiges Widerrufsrecht.