Sanierungsgebiet I
Neustadt
Sanierungsgebiet II
Altes Kloster
Sanierungsgebiet III
Alter Poststall
Sanierungsgebiet IV
Saaleauen
Sanierungsgebiet V
Bahnhofsviertel
Sanierungsgebiet VI
Maxplatz/Rathaus
Sanierung

Stilvoll wohnen in Hof

Die Stadterneuerung Hof GmbH kümmert sich um vielfältige Sanierungsaufgaben im Stadtgebiet Hof. Dazu gehört die liebevolle Restaurierung historischer und denkmalgeschützter Bauten. 

Vorteile:
- Verbessern der Wohnkultur 
- Schaffung von Arbeitsplätzen für regionale Unternehmen
- Erhaltung des wertvollen Altbaubestandes 
- Schaffung privater Freiflächen wie Balkone und Wintergärten 
- Entstehung neuer Kinderspielplätze, Verkehrsberuhigungen und Begrünungen

Gerade die Sanierung ganzer Stadtviertel und Altstädte erfordert nicht nur einen langen planerischen Atem, sondern vor allem Kompetenz und effiziente Organisation bei der Durchführung. Hier muss zwischen vielen beteiligten Parteien, z. B. Eigentümern, Bewohnern, Bauträgern, Denkmalschützern und Bewilligungsstellen der Regierung, ein tragfähiger Konsens gefunden und die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Die Stadterneuerung ist diesen Aufgaben gewachsen und erfüllt die Auflagen des § 158 Baugesetzbuch. 

Aufgaben der Stadterneurung Hof GmbH:

- Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten
- Mittelbeantragung
- Beratung zur Beteiligung der Sanierungsbetroffenen an der Sanierung
- Beratung bei der konkreten Durchführung von baulichen Maßnahmen
u. v. m.

Was heißt Städtebauförderung?

Mit der Sanierung werden städtebauliche Missstände in einem Gebiet behoben. Sie besteht aus zahlreichen baulichen Einzelmaßnahmen, die in Form eines einheitlichen Konzeptes das Gebiet ganzheitlich aufwerten.

Vorbereitende Untersuchungen:
- Bestandsaufnahme, also die Analyse der strukturellen, funktionellen, baulichen, verkehrlichen und sozialen Mängel
- daraus abgeleitet werden die Ziele für das Gebiet und zielgerichtete Maßnahmen
- wichtig: Bürgermitbestimmung, Einbindung der Eigentümer und Nutzer, Beteiligung der Träger von öffentlichen Belangen (Kirchen, Verbände, andere Ämter und Experten)

Um die Bestandsaufnahme gewissenhaft erheben zu können, sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Auskunft zu geben. Damit während der vorbereitenden Untersuchungen und der Zeit der Sanierung keine Aktivitäten möglich sind, die den Zielen für das Gebiet widersprechen, kann eine Veränderungssperre und ein Genehmigungsvorbehalt eingesetzt werden.

Eintragung des Sanierungsvermerkes in die Grundbücher:
Auch neue Eigentümer müssen über die Sanierung informiert sein. Die Sanierungsbehörde muss befragt werden, wenn
- Bauvorhaben geplant sind,
- Verkäufe von Grund oder Bauten anstehen,
- längerfristige Mietverträge auf bestimmte Zeit von über einem Jahr geschlossen werden sollen,
- ein Vertrag oder Recht, welcher/s das Grundstück belastet, eingetragen wird,
- Grundstücke geteilt werden.
Das wird in der Regel problemlos und ohne Zeitverzögerung erledigt.

Umgekehrt hat der Eigentümer die Möglichkeit, in ausgewiesenen Sanierungsgebieten oder bei einem Denkmal längere steuerliche Abschreibungszeiten geltend zu machen, wenn er an seinem Gebäude Investitionen tätigt. Fördergelder bei einer Sanierung werden insbesondere für Komplettsanierungen, die noch nicht begonnen wurden, ausgereicht.

Beratung, Tipps oder Hilfestellung bei Förderanträgen oder anderen Problemen gibt es beim Sanierungsträger und den zuständigen Verwaltungsstellen kostenlos. Für jede einzelne Sanierungsmaßnahme wird eine individuell ausgehandelte Förderung erarbeitet. Und bei Fassaden- oder Farbgestaltung ist es unbedingt wichtig, sich bei uns und im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Hof beraten zu lassen. 

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Geografin Cäcilia Scheffler

Tel. 09281 812-510
Fax 09281 812-590
caecilia.schefflerstadtwerke-hof.de


Ansprechpartner Stadt Hof:
Ute Mühlbauer
FB Stadtplanung
Goethestraße 1
95028 Ho
Tel. 09281 815-1510
ute.muehlbauerstadt-hof.de


Weitere Informationen und Fördertipps erhalten Sie hier.

 

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