
An Bushaltestellen besteht immer eine besondere Gefahr: Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, werden häufig von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen angefahren oder jedenfalls gefährdet.
Mit der jetzigen Regelung, die sowohl innerorts als auch außerorts gilt, sollen die Fahrgäste, insbesondere die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer, nämlich Kinder und ältere Menschen, im Straßenverkehr besser geschützt werden.
Die drei wichtigsten Fallbeispiele, die Sie beachten müssen, sind:
Sie fahren hinter einem Linienbus oder einem Schulbus her.
Sobald der Bus - während der Fahrt - das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.
Absolutes Überholverbot
Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle (auch Haltebucht) an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
Nun dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren. Fahrgäste dürfen aber nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.
Sie kommen einem Schul- oder Linienbus entgegen, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (also ohne bauliche Trennung der Fahrbahn) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
Auch an diesem dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Fahrgäste dürfen aber nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.






