Zusammensetzung Strompreis

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
• Energiepreis
• Konzessionsabgabe
• KWKG-, EEG-Aufschlag
• Nutzungsentgelte
• Stromsteuer
• Mehrwertsteuer 

Zusammengefasst bilden Energiepreis und Netznutzung 59,7%, Abgaben, Umlagen und Steuern 40,3%.

Der Energiepreis ist der eigentliche Strompreis, der an der EXX-Börse in Leipzig gehandelt und von den Stromanbietern eingekauft wird. Die Konzessionsabgabe sind Entgelte, die Energie- und Wasser-versorgungsunternehmen an öffentliche Stellen für die Nutzung öffentlicher Wege bei der Versorgung von Letztverbraucher abgeben müssen.
KWKG bedeutet Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Damit soll die Kohlendioxid-Emission reduziert werden. EEG heißt Erneuerbare-Energiengesetz. Damit soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert und den Anteil alternativer Energien erhöht werden.

Durch diese Abgaben werden zum Beispiel Einspeisevergütungen für Betreiber von EEG-Anlagen finanziert. Nutzungsentgelte berechnen die Stromnetz-betreiber für die Durchleitung von Strom. Sie dienen dem Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes. Bleiben noch die enthaltenen Steuern im Strompreis. Die Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz und regelt die Besteuerung des Stromverbrauchs. Hierfür wird der Begriff Ökosteuer verwendet. Die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer kommt für den Endverbraucher zum eigentlichen Preis noch hinzu.

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