HofBad Whirlpool
Im Whirlpool kann man sich bei 36°C warmen Wasser entspannen.
HofBad Wasserrutsche
Die 58 m lange Wasserrutsche, führt direkt ins Nichtschwimmer- becken.
Eintrittspreise

Erwachsene

Schüler

Pauschal

Einzeleintritt (für 2 Stunden)

4,80 €

3,70 €

Zeitkarte (für 16 Stunden)

29,00 €

20,00 €

Sparkarte (für 35 Stunden)

56,00 €

39,00 €

Gruppe (ab 20 Personen)

3,80 €

2,70 €

Aufzahlung

1,00 €

0,50 €

(bei Zeitüberschreitung, je angefangene 1/2 Stunde und Person)

Familienkarte

12,50 €

(für 3 Stunden, 2 Erwachsene und 3 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

jedes weitere Kind

3,10 €

Solarien

ab 1,50 €

Erhöhtes Eintrittsgeld

35,00 €

Schlüsselverlust

15,00 €

Bonuskarte Mini (15% Rabatt)

100,00 €

Bonuskarte Maxi (20% Rabatt)

200,00 €

 

 

Bedingungen:
- Die Bonuskarten können wie Bargeld genutzt werden. Damit können alle Tarife, Badeartikel, AquaFitness-Kurse, Wellnessanwendungen sowie Getränke und Speisen im HofSauna-Bistro gezahlt werden. Bonuskarten gelten nicht für Mehrfachkarten (10er-Karten, Saison-, Zeit-, Spar-, Gruppen- und AquaFit-Karten), Sondertarife (Kabinen- und Schließfachmiete, Schlüssel- und Coin-Verlust, Erhöhtes Eintrittsgeld, Duschmarken, Solarien, Parkgebühr) sowie in der Cafeteria HofBad und im Bistro FreiBad.
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt in Begleitung Erwachsener.
- Die Schüler-Karte kann von Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, von Schülern und Studenten (mit Ausweis), von Schwerbehinderten (über 50%) genutzt werden.
- Zeit- und Sparkarten geben die maximale Zeit vor. Sie können unterschiedlich genutzt werden. Beim Verlassen des HofBad wird die effektive Zeit (minutengenau) abgezogen. Bei Überschreitung wird eine Nachzahlung fällig. Zeit- und Sparkarten haben eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie gelöst wurden.
- Bei Eintritt ohne gültige Karte ist das erhöhte Eintrittsgeld (35,00 €) zu zahlen.

 
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 3. August 2009 (BGBl. I 2009, S. 2433) schreibt vor, dass die Nutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet ist.